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Presse-Leistungsschutzrecht: Ein Schaden für die Gesellschaft

Die Ereignisse überschlagen sich um das geplante Presse-Leistungsschutzrecht: Google startet eine breite Kampagne „Verteidige dein Netz” und ruft online wie offline zum Protest auf. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht veröffentlicht eine Stellungnahme, die einer schallenden Ohrfeige gegen die Pläne der Bundesregierung gleichkommt – unterstützt von der Crème de la Crème deutscher Urheberrechtler. Selbst die Junge Union, der Jugendverband von CDU/CSU stellt sich gegen das Gesetzesvorhaben.

Auf der anderen Seite schießt sich die deutsche Presse auf Google ein und echauffiert sich über Googles „scheinheiligen Kampf” und wirtschaftliche Interessen. Und auch im Bundestag tut sich etwas: Heute Nacht wurde kurzfristig noch eine Aussprache angesetzt. Zwischen Mitternacht und 2 Uhr soll die Aussprache beginnen und ganze 35 Minuten dauern.

Über das Leistungsschutzrecht selbst ist wahrscheinlich alles gesagt, was es zu sagen gibt. Doch die Art und Weise, wie es zustande kommen soll, kommt immer mehr einer persönlichen Beleidigung aller Kritiker gleich.

Die Rolle der Bundesregierung

Schon seit den ersten Plänen zum Presse-Leistungsschutzrecht vor mehr als drei Jahren ist das Vorhaben extrem umstritten – und zwar nicht nur von Google, Netzaktivisten und Fach-Verbänden wie BDI und Bitkom, sondern auch in der Wissenschaft. Sowohl aus juristischer, wie aus ökonomischer Sicht gibt es erhebliche Vorbehalte.

Wie man angesichts dessen ernsthaft auf die Idee kommen kann, ein derart umstrittenes Gesetzgebungsvorhaben mit einer 35-minütigen Aussprache mitten in der Nacht in erster Lesung durch den Bundestag bringen zu wollen1, ist mir ein Rätsel. Es ist ein Affront gegenüber allen Kritikern, die versucht haben, sachlich gegen das Presse-Leistungsschutzrecht zu argumentieren.

Es ist legitim, dass Verlage eine solche Forderung stellen. Es ist auch legitim, dass die Bundesregierung diese Forderung ernst nimmt und versucht, ein solches Leistungsschutzrecht in Angriff zu nehmen. Es ist aber nicht legitim, sich der sachlichen Debatte zu entziehen. Genau das scheint aber gerade zu passieren.

Die Rolle der Verlage

Fast noch perfider als der Versuch der Bundesregierung, die Kritik am Leistungsschutzrecht auszusetzen, sind jedoch die Gegenkampagnen von Verlagen und Zeitungen. Wenn sich alle großen Verlage Deutschlands zusammentun, um in einer „Hamburger Erklärung” ein Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage fordern und diese Forderung jahrelang über alle publizistischen Kanäle unterstreichen, ist das nichts anderes als Kampagnen-Journalismus. Google auf der anderen Seite „üble Propaganda“ und einen „scheinheiligen Kampf” gegen ein harmloses Gesetz vorzuwerfen, ist an Heuchelei kaum zu überbieten.

Dass Google überhaupt erst jetzt, kurz vor Toresschluss zu denselben Mitteln greift, derer sich die Verlage schon seit Jahren bedienen, ist überraschend. Sollte das Leistungsschutzrecht tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden, muss sich Google das Zögern wahrscheinlich sogar vorwerfen. Dabei haben die Kritiker von Googles Kampagne – zu denen nicht nur Verlage, sondern auch Netzaktivisten gehören – durchaus nicht unrecht. Auch Google nutzt seine Marktmacht, um seine politischen Interessen durchzusetzen. Nach den fruchtlosen Debatten der letzten Jahre drängt sich mir aber der Eindruck auf, dass es anders nicht ging. Dieser Meinungsmacht der Verlage konnte Google eigentlich nur die eigene Reichweite entgegensetzen.

Wie gesagt: Es ist vollkommen legitim, dass Verlage eine Forderung an die Bundesregierung herantragen. Die Art und Weise, wie aber gleichzeitig mit als journalistische Mittel getarnter Lobbyarbeit Druck aufgebaut wurde, ist ein Missbrauch publizistischer Macht. Zu keinem Zeitpunkt wurde der Versuch unternommen, die berechtigten Bedenken gegen ein Leistungsschutzrecht auszuräumen und Überzeugungsarbeit zu leisten. Dabei gibt es durchaus Argumente, die dafür sprechen, Verlagsangebote im Internet durch Abgaben, Umlagen oder Gebühren finanziell zu unterstützen. Eine vernünftige Debatte über das Für und Wider, die Art der Umsetzung und bessere Alternativen zu einem Leistungsschutzrecht wurde aber durch die vehementen und aggressiven Forderungen der Verlage im Keim erstickt.

Ein Schaden mit Auswirkungen auf die Gesellschaft

Politik und Verlage haben mit diesem Vorgehen einen Schaden angerichtet, der nur schwer wieder gut zu machen sein wird. Es muss das ureigene Interesse einer Gesellschaft sein, eine lebendige und wirtschaftlich tragfähige Presselandschaft zu pflegen und am Leben zu erhalten. Verlage dürfen da kein Feindbild sein. Genau das ist aber eingetreten – und die Verlage haben sich freiwillig in diese Rolle begeben.

Wer in Zeiten des Medienwandels und des zunehmenden wirtschaftlichen Drucks auf Verlage und Zeitungshäuser bestehen will, schafft das nur durch Vertrauen und Akzeptanz. Wir brauchen qualitativ hochwertigen Journalismus, auf den wir uns verlassen können. Einen Journalismus, bei dem nicht der Verdacht besteht, dass er eigene Interessen verfolgt, anstatt seiner Verantwortung nachzukommen, seine Leser so umfassend, differenziert und objektiv wie möglich zu informieren. Im Kampf um ein Leistungsschutzrecht sind nur wenige Zeitungen und Journalisten dieser Verantwortung nachgekommen. Damit ist ein Schaden eingetreten, den auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht kompensieren kann.

Stephan Thomae: „Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz”.
Arndt Haller: „Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht”.
„Der Entwurf zum Presse-Leistungsschutzrecht kommentiert” bei Telemedicus.

Dieser Artikel spiegelt die Meinung des Autors wider und entspricht nicht zwingend der Auffassung der Redaktion. Telemedicus hat sich bewusst nicht der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) angeschlossen, um in der Debatte um ein Presse-Leistungsschutzrecht neutral bleiben zu können.

1 Update:
Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit der ersten Lesung ist der Gesetzgebungsprozess natürlich noch nicht beendet, der Gesetzesentwurf wird dabei zunächst an den zuständigen Ausschuss weitergegeben. Oft findet dabei auch keine Aussprache statt. Ich meine aber: Gerade weil sich schon so lange so umfassender Widerstand – auch in den Regierungsparteien – gebildet hat, wäre schon hier eine Aussprache notwendig. Und zwar nicht um 2 Uhr nachts für 35 Minuten.

, Telemedicus v. 29.11.2012, https://tlmd.in/a/2482

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