Das neue Satellitenangebot von Premiere wird nicht wie ursprünglich geplant als „Premiere Sky“ sondern unter dem Namen „Premiere Star“ an den Start gehen. Die Namensänderung wurde notwendig, da die TV-Gruppe BSkyB des Medientycoons Rupert Murdoch beim Landgericht Berlin einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht hatte: Der Namenszusatz stelle eine Verletzung der Markenrechte des Sendekonzerns dar. BSkyB hatte sich die Marke „Sky“ in Europa für das TV-Geschäft schützen lassen und dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zufolge in anderen Ländern schon erfolgreich vor Gericht verteidigt. Das LG Berlin entsprach dem Antrag von BSkyB und untersagte Premiere die Nutzung des Namens „Sky“ bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Obwohl Premiere sich aus diesem Grund gezwungen sah, denn Namen zu ändern, um Verzögerungen bei Vermarktung bzw. hinsichtlich des Programmstarts zu vermeiden, will sich der Münchner Pay-TV-Anbieter nicht kampflos geschlagen geben: Premiere Star-Geschäftsführer Wolfram Winter kündigte bei Heise-Online an, dass man jetzt die gerichtliche Prüfung abwarten werde. Nach Auffassung von Premiere handele es sich bei „Sky“ um einen allgemeinen Begriff, der daher trotz eingetragener Marke nicht schutzwürdig sei. Allerdings werde man erst nach einer ggf. positiven Entscheidung über eine erneute Namensänderung nachdenken. Premiere Star soll im kommenden September auf Sendung gehen. Es handelt sich um das erste Programmpaket von Premiere, das zunächst ausschließlich über Satellit verbreitet wird.