Die Verbraucherzentrale NRW hält eine vom Kabelanbieter Unitymedia angekündigte Preiserhöhung für unwirksam und hat das Unternehmen abgemahnt. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Preiserhöhung nicht hinreichend deutlich mitgeteilt wurde. Unitymedia versorgt mit seinem Kabelnetz derzeit ca. fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Laut Angaben der Verbraucherzentrale NRW wurden Ende September Kunden angeschrieben, die Einzelnutzerverträge über einen analogen Kabelanschluss abgeschlossen hätten. In dem Schreiben habe Unitymedia nicht nur die Vorteile des „Digitalen Kabelanschlusses“ beworben, sondern auch auf eine neue Preisstruktur hingewiesen. Diese würde jedoch, nach Angaben der Verbraucherzentrale, eine Preiserhöhung um 15,56 % für all jene Kunden bedeuten, die weiterhin auf das analoge Kabel setzen wollen. Das monatliche Entgelt würde sich um 2,41 Euro auf 17,90 Euro erhöhen – ein Euro mehr, als künftig Digital-Kunden in Rechnung gestellt werden solle.
In dem Werbe-Schreiben sei aber weder von einer Preiserhöhung die Rede, noch werde genau beziffert, um welchen Betrag sich das Kabelentgelt erhöhe. Zudem beurteilen die Juristen der Verbraucherzentrale NRW die Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss als „rechtlich unwirksam“. Sowohl die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Preisanpassungsklausel als auch das für den Fall einer Preiserhöhung eingeräumte Recht zur Sonderkündigung halte den rechtlichen Anforderungen nicht Stand. Bemängelt wird auch, dass der Vertrag nach Wahrnehmung des von Unitymedia eingeräumten Rechts auf Sonderkündigung „mit sofortiger Wirkung“ ende, obwohl die Preiserhöhung erst zum Januar 2008 wirksam werden soll.
Neben der Abmahnung, durch die Unitymedia aufgefordert wird, die nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW unwirksame Klausel künftig nicht mehr zu verwenden, fordern die Konsumentenschützer eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung von Unitymedia. Damit soll verhindert werden, dass das Kabelunternehmen seine Kunden weiterhin mit dem umstrittenen Schreiben umwirbt.