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PR und Prozessführung

Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Dazu gehört im Medienzeitalter häufig auch die Vertretung des Mandanten in der Öffentlichkeit und der Presse. Gute „Public Relations“ können der Schlüsselfaktor der Prozessführung sein – gerade auch, wenn es darum geht, Öffentlichkeit zu verhindern.
Gerade in der jüngeren Vergangenheit gibt es einige Beispiele dafür, wie Öffentlichkeitsarbeit im Prozess nicht nur Neben- sondern Hauptaufgabe des Anwalts werden kann. Da wäre zum Beispiel der Holzklotz-Fall, bei dem die Strafverteidiger die eigene Position in einem Blog darstellen, um eine mediale Vorverurteilung des Mandanten zu vermeiden (bisher erfolgreich). Da wäre der Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, in dem nicht nur dessen strafrechtliche Unversehrtheit auf dem Spiel steht, sondern auch seine politische Zukunft.

Und da wäre der Fall des Berliner Kneipenwirts Aytac B., dem die Teilnahme an einem „Wettsaufen“ mit tödlichem Ende vorgeworfen wird. Einer der beiden Anwälte im Verteidigerteam ist der Medienrechtsanwalt Johnny Eisenberg. Gisela Friedrichsen, altgediente Prozessberichterstatterin des Spiegel, beschreibt Eisensbergs Vorgehen so:

Dieser kämpft nicht nur für seinen Mandanten, sondern besonders auch gegen die Presse. Weder G. noch gar er selbst dürften fotografiert werden, ansonsten werde er zu „Notwehr“ greifen, kündigte er nachdrücklich und lautstark an. Und wer ausschließlich berichte, was die Staatsanwaltschaft angeklagt habe – etwa, dass G. auch unrichtige Eidesstattliche Versicherungen abgegeben und zu Unrecht Schmerzensgeld von einem Berliner Zeitungsverlag gefordert habe – , der berichte nicht wahrheitsgemäß. Man müsse hören, „was ich sage“, so Eisenberg, etwa dass der Verlag „gelogen“ habe.

PR in der Prozessführung ist also ein spannendes Feld. Dazu ist nun ein Blog gestartet: Litigation-PR.

, Telemedicus v. 12.02.2009, https://tlmd.in/a/1161

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