Der aktuelle J!Cast widmet sich der „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“, besser bekannt unter dem Namen „Fernsehrichtlinie“. Dabei geht es bei der Richtlinie gar nicht um das herkömmliche Fernsehen, wie Laura Dierking in einem Interview mit dem Rechtsanwalt Philip Kempermann herausfindet: Der etwas hölzerne Begriff „audiovisuelle Medien“ ist nämlich weiter gefasst. Er beinhaltet neben Fernsehsendungen, die linear ablaufen auch solche Dienste, die on demand, also jederzeit abrufbar sind. Grund für die Richtlinie war die fortschreitende Annäherung der einzelnen Mediendienste, die sog. Konvergenz.
Zudem berichtet der J!Cast über die Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einordnung der verschiedenen Dienste, erklärt die daraus entstehenden Folgen und geht auf die Frage ein, warum Product Placement künftig zulässig sein kann, Schleichwerbung hingegen nicht.