Erst letzte Woche hat der BGH über die Anforderungen an Jugendschutz-Systeme im Internet entschieden. Demnach gilt für pornographische Inhalte: Nur das PostIdent-Verfahren genügt den strengen Anforderungen des Jugendschutzes. Eine Abfrage des Personalausweises ist nicht ausreichend.
Doch wird damit der Jugendschutz tatsächlich gestärkt? Welche Alternativen kommen in Betracht? Und warum ist der Jugendschutz in Europa nicht einheitlich gestaltet? Die Antworten auf diese Fragen liefern Laura Dierking und Ansgar Heitkamp im aktuellen J!Cast.