Zu fast 500 Millionen Euro wurde Microsoft vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Der Grund: Microsoft hat Protokolle zu seinen Schnittstellen für Konkurrenten nicht offengelegt und dadurch seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Außerdem ist die Kopplung des Windows Media-Players mit dem Betriebssystem unzulässig, so der EuGH.
Doch trotz des großen Medieninteresses an dem Urteil spürt der Verbraucher von den Konsequenzen wenig. Warum das so ist und warum die Entscheidung trotzdem große juristische Relevanz hat, erklären Laura Dierking und Dr. Jörg Witting von der Kanzlei Bird & Bird im aktuellen J!Cast.