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Petition gegen BKA-Gesetz

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen die geplante Änderung des BKA-Gesetzes eingereicht. Sie richtet sich gegen eine Ausweitung der Befugnisse der Kriminalpolizei des Bundes:

Hierzu zählt u.a. die nahezu unbegrenzte Möglichkeit, auch explizit nicht Beteiligte oder deren Telekommunikationseinrichtungen direkt auszuforschen. Außerdem sollen Weisungsgebundenheit, Rechenschafts- und Benachrichtigungspflichten weitgehend wegfallen. Auch die Befugnisse gegen Flüchtlinge werden massiv ausgeweitet. All diese extremen Maßnahmen und Instrumentarien sollen nicht nur in Fällen des Terrorismus, sondern dank des impliziten Bezuges auf das Bundespolizeigesetz, auch in vielen weiteren Fällen, worunter möglicherweise Landfriedensbruch, Diebstähle, Betrug oder Versicherungsmißbrauch fallen könnten.


Die Novelle sieht auch eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen vor. Solche heimlichen Ermittlungsmethoden waren bisher den Geheimdiensten vorbehalten. Die Petenten sehen darin eine Verletzung des Trennungsgebotes, das die organisatorische Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten fordert. Dieses Prinzip wurde aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich entwickelt: Ein Zusammenschluss der Behörden hatte damals eine umfassende Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung ermöglicht. Heute gilt der Trennungsgrundsatz als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Aus der Petition:

Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Land eingerichtet würde.

Die Mitglieder des AK Vorratsdatenspeicherung machen deshalb von ihrem Petitionsrecht aus Art .17 GG Gebrauch. Bearbeitet wird die Forderung nun vom Petitionsausschuss des Bundestages (Art. 45 c GG). Sie ist als öffentliche Petition eingebracht worden, d.h. dass sie noch bis zum 1. Juli von jedermann unterschrieben werden kann. Eine Unterschrift muss nicht mehr schriftlich erfolgen: Die E-Petition macht es möglich, sich online an der Aktion zu beteiligen.

Zur Forderung des AK Vorratsdatenspeicherung.

Mehr zur Novelle des BKA-Gesetzes bei Telemedicus.

Ausführliche Informationen zum Trennungsgebot.

, Telemedicus v. 24.05.2008, https://tlmd.in/a/814

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