Ein Kommentar von Tobias Kläner
Besser hätte es für das Satire-Magazin Titanic ja gar nicht laufen können. Katapultartig wurde das Blatt von der Wahrnehmungsgrenze weg geschleudert hin zu Sphären höchster medialer Aufmerksamkeit und Berichterstattung. Die Fragen, was Satire darf, wo sie anfängt oder wo sie endet, sind dabei ziemlich nebensächlich. Denn der eigentliche Schaden entstand für den Papst erst, als zum juristischen Mittel gegriffen wurde: Auf einmal waren die streitgegenständlichen Fotomontagen nicht bloß ein paar tausend Titanic-Lesern bekannt, sondern der breiten Öffentlichkeit – anhaltende Diskussion inklusive.
Megaschlagzeile war vorhersehbar
Dass Papst Benedikt persönlich nicht weiß, was der Streisand-Effekt ist, darf getrost unterstellt werden. Dass ein Magazin wie Titanic eine einstweilige Verfügung des Papstes aber ausschlachten wird für eine Schlagzeile wie „Papst verklagt Satire-Magazin“, muss in Beraterkreisen des Papstes und auch in der renommierten deutschen Kanzlei, die Papst Benedikt vor dem Hamburger Landgericht vertreten hat, augenscheinlich gewesen sein.
Sollte diese Wendung im Vorfeld jedoch nicht erwogen worden sein, muss ernsthaft an der Güte der Beratung des Papstes gezweifelt werden. Denn es ist erst durch diese Berichterstattung der Schaden angerichtet worden, der nun irreversibel ist. Aus einer Mücke wurde – wegen der Wahl eines juristischen Mittels – der buchstäbliche Elefant.
Anwälte nur Exekutivorgane ihrer Mandanten?
Das wirft die Frage auf, wie eine gute juristische Beratung von Papst Benedikt im Titanic-Fall ausgesehen hätte. Sind Anwälte nur Exekutivorgane ihrer Mandanten oder sind sie auch dazu verpflichtet, Strategieberater zu sein und ein mediales Gewitter über den Mandanten zu verhindern?
Ist der Auftrag des Mandanten tatsächlich erfüllt wenn es im Vorfeld vielleicht bloß geheißen hat: „Gehen Sie dagegen vor“? Rein formell und aus einer juristischen Perspektive vielleicht schon. Tatsächlich aber nicht, denn dem Mandanten wurde keineswegs geholfen. Man kann über die genauen Umstände der Beratung des Papstes nur mutmaßen. Klar sollte aber sein: Eine solche Berichterstattung hätte sich selbst der Vatikan gerne erspart.
Fazit
Das Anforderungsprofil einer vernünftigen Rechtsberatung geht mittlerweile weit über den rein rechtlichen Aspekt hinaus. Antizipation dessen, was außerhalb des Gerichtsaals auf den Mandanten einprasseln kann, sollte zur Kernkompetenz eines Rechtsanwalts gehören, der auch im Medienrecht berät. Leider beobachtet man solche Qualitäten bei Juristen momentan noch viel zu selten.
Anwälte, die eine zusätzliche strategische Beratung ihres Mandanten vernachlässigen, dürften allerdings nach geltendem Recht kaum angreifbar sein. Denn sie haben sich – streng juristisch – nichts vorzuwerfen, sondern erstreiten formal sogar einen Erfolg für ihre Mandaten. Freilich greift diese Sichtweise zu kurz und schafft es nicht über den Tellerrand. Man könnte insofern über eine Erweiterung des Standesrechts nachdenken dahingehend, Juristen in Zukunft auch in nichtjuristischen Kompetenzen zu schulen. Für Papst Benedikt allerdings kommt guter Rat in dieser Angelegenheit ohnehin zu spät.
Telemedicus-Artikel zum Streisand-Effekt.
SPIEGEL Online zur einstweiligen Verfügung des Papstes gegen Titanic.