Mit einer ungewöhnlichen Werbeaktion macht das Musikportal mp3.de derzeit in Köln auf sich aufmerksam. Mit Bluetooth ausgestattete Plakatwände ermöglichen es Passanten, sich eine kostenlose Musikdatei auf das Handy übermitteln zu lassen. „Bluetooth“ ist eine Nahbereich-Funktechnik, die es Handys und anderen Elektrogeräten ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen.
Die Idee ist nicht neu: Bereits vor einem Jahr wurde diese Werbemethode in Berlin getestet – mit überraschender Akzeptanz bei den Passanten. Dabei wurde allen Handys mit aktiviertem Bluetooth in unmittelbarer Umgebung des Plakates automatisch eine Nachricht übermittelt. „Ein Download liegt für Sie bereit“ signalisierte dann das Telefon. Auf Wunsch wurde die Musikdatei per Funk übertragen.
Ähnlich funktioniert auch die Werbeaktion in Köln. Werbemethoden dieser Art sind aber rechtlich problematisch. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag eine Beschwerde des Heise-Verlages wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. In seinem Beschluss äußerte sich das Gericht auch zur Streitfrage.
Der Heise-Verlag hat daraufhin bereits einen Antrag beim Landgericht München eingereicht, um nach dem bisher geführten Eilverfahren nun ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen. Der Streit dauert also an.
In dem Rechtsstreit geht es um einen Artikel von Heise Online, in dem über die Kopiersoftware des Softwareherstellers „Slysoft“ berichtet wurde. Der Artikel äußerte Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kopiersoftware, setzte jedoch trotzdem einen Link auf die Seite von Slysoft und seine Software „AnyDVD“: Ein Programm, dass der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen auf DVDs dient. Artikel vollständig lesen
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Dieses verstoße gegen gleich drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Damit folgt Baum dem Beispiel der Telepolis-Autorin Bettina Winsemann und eines Mitglieds der Linkspartei, die bereits vor einigen Wochen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Artikel vollständig lesen
Sascha Lobo (ZIA) und der Spreeblick-Verlag haben vergangene Woche ein Blog-Werbeprojekt namens „Adical“ gestartet. Gleichzeitig haben einige andere bekannte deutsche Blogger angekündigt, bald bezahlte Blogeinträge über die Playstation 3 zu schreiben.
Die Diskussion zu dem Thema wird im Moment hitzig geführt – gerade auch hinter den Kulissen. Viele Blogger fürchten, ihr Hobby könnte kommerzialisiert werden. Nicht ganz zu Unrecht: Einige derjenigen, die heute Werbung machen, waren früher selbst strikte Gegner solcher Kooperationen.
Den werbenden Bloggern ist vor allem mit auf den Weg zu geben, dass Werbung in Blogs nicht nur ein moralisches Problem ist, sondern auch ein rechtliches. Artikel vollständig lesen
Die für die .eu – Domains verantwortliche Organisation EURid (European Registry of Internet Domain Names) veröffentlichte jetzt ein neues Regelwerk über Verhaltenspflichten für .eu – Domainverwalter. Artikel vollständig lesen
Ab sofort veröffentlicht die britische Rundfunkanstalt BBC ausgewählte Auschnitte ihres Fernsehprogramms über YouTube. Das gaben die beiden Unternehmen heute bei einer Pressekonferenz bekannt. Die kurzen Videoclips sollen vor allem einen Werbeeffekt für das normale Fernsehprogramm haben. Außerdem sollen über die Internetsendungen neue Zielgruppen erreicht werden. Artikel vollständig lesen
Der US-Abgeordnete Rick Boucher von den Demokraten und sein Kollege, der Republikaner John Doolittle, haben im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesvorschlag unter dem Titel „Freedom And Innovation Revitalizing U.S. Entrepreneurship Act“, kurz „Fair Use“-Act, eingebracht. Dieser enthält, ähnlich den aus dem deutschen Urheberrecht als Schrankenregeln bekannten Bestimmungen Ausnahmen von dem im Digital Millennium Copyright Act von 1998 (DMCA) verankerten alleinigen Rechtsanspruch des Verwerters. Artikel vollständig lesen
Am 1. März 2007 wird die „Anti-Terror-Datei“, deren Errichtung der Bundestag bereits Ende 2006 durch das „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ beschlossen hatte, in Betrieb genommen. Artikel vollständig lesen
Das von der Presse lang ersehnte Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgericht hat die Erwartungen bestätigt: Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Politikmagazins Cicero wurde für rechtswidrig erklärt.
Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer kommentierte das Urteil mit den Worten:
Ein guter Tag für die Pressefreiheit.
Einmal mehr betonte das BverfG die Bedeutung des Informantenschutzes: Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte damit ausdrücklich seine Rechtsprechung zur Pressefreiheit aus dem Spiegel-Urteil von 1966, in dem erstmals die Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie hervorgehoben wurde.
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Der Freistaat Thüringen will sich mittels eines Entschließungsantrags im Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren geschaffen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unlängst wegen fehlenden Rechtsgrundlage verboten.
Justizminister Harald Schliemann äußert sich zu dem Vorhaben wie folgt:
Wer Straftäter verfolgen will, braucht dazu wirksame Verfolgungsmittel. Dies gilt auch für die moderne Informationstechnologie. Straftäter nutzen sie zunehmend für kriminelle Zwecke, vor allem für die Organisation ihrer kriminellen Taten.