Telemedicus

, von

Oscar für Datenkraken: Big Brother Awards 2008 verliehen

Vergangenen Freitag wurden in Bielefeld die Big Brother Awards 2008 verliehen. Die Big Brother Awards sind „Antipreise“, die an Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben werden, die besonders freizügig mit ihnen anvertrauten Daten umgehen. Zu den diesjährigen Preisträgern darf sich auch die Deutsche Telekom zählen. Die Deutsche Telekom AG ist kürzlich wegen der illegalen Verwendung von Telefon-Verbindungsdaten zur Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten in Verruf geraten.

Die (un-)glücklichen Gewinner sind im Einzelnen:
Europa/EU: In der Kategorie „Europa“ wurde der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) in Brüssel ausgezeichnet. Kritisiert wird damit die Einführung der EU-Terrorliste, die der Rat zu verantworten hat.

Darin werden zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen als „terroristisch“ eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen. Diese Datensammlung ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt sie einer demokratischen Kontrolle. Lange Zeit ist den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt, geschweige denn Rechtsschutz gegen die amtliche Stigmatisierung zugestanden worden.

Der EU-Ministerrat erhielt mit der EU-Terrorliste auch den Publikumspreis.

Gesundheit und Soziales: Gewinner der Kategorie „Gesundheit und Soziales“ ist die Deutsche Angestellten-Krankenkasse, DAK. Damit „honorierten“ die Juroren die Übermittlung von 200.000 Datensätzen von DAK-Versicherten an ein deutsch-amerikanisches Gesundheitsunternehmen. Die Daten enthielten Name, Anschrift, Diagnose sowie Krankenhaus- und Arzneimitteldaten der Betroffenen. Informiert wurden die Patienten über die Transaktion nicht.

Diese Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I. Im SGB V und SGB X ist darüber hinaus genau geregelt, wie Krankenkassen bezüglich der sensiblen Daten bei speziellen Gesundheitsprogrammen zu verfahren haben. Die Krankenkassen selbst dürfen zwar die Daten erheben und speichern, um Versicherte für das Programm zu gewinnen. Für die Weitergabe an einen Dritten ist jedoch erforderlich, dass die Versicherten über den Einbezug dieses Dritten – hier also die Firma Healthways – informiert werden.

Verbraucher I: Der Big Brother Award in der Disziplin „Verbraucher I“ ging an den Bundestag. Geehrt wird damit das Engagement des Bundestages in der Schaffung von Gesetzen zur Einschränkung von Bürger-, insbesondere Datenschutzrechten. Hervorgehoben wurden vor allem die gesetzlichen Änderungen rund um den Schifffahrts- und Flugverkehr, die vor allem Reisende im Visier hätten.

Verbraucher II: Den zweiten Verbraucher-Award erhält der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) für die Empfehlung in einer Telefon-Richtlinie, Telefoninterviews bei Bedarf heimlich mitzuhören und diese rechtswidrige Praxis trotz Beanstandung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde weiterhin zu propagieren.

Die erwähnte ADM-Richtlinie für telefonische Befragungen beschreibt das korrekte Vorgehen bei telefonischen Interviews. (…) Hier findet sich auch, wie Qualitätssicherung durchzuführen sei, und zwar mit mehr als eigenwilligen Mitteln: Dass das Mithören durch einen die Fachaufsicht führenden Kollegen möglich sein soll, kennt man allgemein aus dem Umfeld von CallCentern. Dass, wie vom ADM empfohlen, dem externen Auftraggeber einer Befragung das Mithören ermöglicht werden soll, macht einen schon stutzig. Dass dies alles dann möglich sein soll, ohne Interviewer oder Befragten darüber zu informieren, geschweige denn deren Einverständnis einzuholen, macht einen schlichtweg sprachlos.

Arbeitswelt und Kommunikation: In der Kategorie „Arbeitswelt und Kommunikation“ gewann die Deutsche Telekom AG den Award für die illegale Nutzung von Telefonverbindungsdaten zur Bespitzelung von Telekom-Aufsichtsräten und Journalisten.

Es geht bei diesem Skandal um ganz Grundsätzliches: Hier hat ein Konzern, der per Gesetz verpflichtet ist das Telekommunikationsgeheimnis zu wahren, dieses aus purem Eigeninteresse gebrochen. (…)Per Gesetz ist die Telekom seit Anfang 2008 verpflichtet, alle Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern und unter bestimmten Voraussetzungen an Sicherheitsbehörden herauszugeben. Nun müssen wir erkennen, dass ausgerechnet die Hüterin dieser vertraulichen Daten geltende Gesetze über Jahre und im großen Stil ignoriert und ausgehebelt hat. Ein beispielloser Vertrauensbruch.

Technik: In dieser Kategorie gewann die Yello Strom GmbH, wegen der Missachtung des Datenschutzes bei der Einführung der Digitalstrom-Technik für Privatkunden. Beim Digitalstrom erhalten die Kunden neue Zähler, die die Verbrauchsdaten sekundengenau erfassen und alle 15 Minuten über das Internet zur Zentrale übertragen. Diese Daten können dann online auf der Yello-Homepage eingesehen werden. Einfach könnte so eine Überwachung über das Kundenverhalten und ihre Nutzungsgewohnheiten erfolgen. Auch wenn noch keine Datenmissbräuche festgestellt wurden:

[Dieser] präventive BigBrotherAward soll davor warnen, diese Technik vorschnell anzunehmen, bevor nicht sichere und dokumentierte Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre implementiert sind.

Politik: Gewinner dieser Kategorie ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Beanstandet wird die Verabschiedung des Gesetzes über das ELENA-Verfahren und die damit verbundene Zwangseinführung der elektronischen Signatur.

Es handelt sich um Datenspeicherung auf Vorrat, und zwar nicht zu knapp. Die Datensätze umfassen unter anderem Name, Anschrift und Geburtsdatum; die Höhe des Einkommens, der Sozialabgaben und der Lohn- und Kirchensteuer; außerdem Rentenversicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung, Anschrift des Arbeitgebers sowie dessen Betriebsnummer. Obwohl viele Arbeitnehmer niemals in ihrem Leben Sozialleistungen beziehen oder sich arbeitslos melden, werden die Daten aller Beschäftigten für mindestens ein Jahr gespeichert.

Die Big Brother Awards finden seit 2000 alljährlich in Deutschland und auch in anderen Ländern statt. Sie werden hierzulande vom Datenschutzverein FoeBuD vergeben. Die Juroren sind Vertreter und Befürworter des Datenschutzes aus unterschiedlichen Vereinigungen, wie z.B. dem Chaos Computer Club.

Ausführliche Informationen zu früheren und den diesjährigen Big Brother Awards gibt es hier.

Die Big Brother Awards im letzten Jahr.

, Telemedicus v. 27.10.2008, https://tlmd.in/a/1020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory