Bundesinnenminister Schäuble hat das versteckte Ausforschen von PCs durch Geheimdienste vorerst verboten. Diese Praxis war zunächst fortgesetzt worden, obwohl der BGH in einem Urteil deutlich geäußert hatte, dass solche Durchsuchungen von keiner Rechtsgrundlage gedeckt seien. Nachdem die Bundesfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Wege einer „kleinen Anfrage“ aufgedeckt hatte, dass die Geheimdienste an ihrem Vorgehen festhielten, empörten sich Parlamentarier aller Fraktionen.
Jetzt – einen Monat nach Aufdeckung der Praxis – hat Schäuble diesem Vorgehen der Geheimdienste einen Riegel vorgeschoben. Nun soll ein Rechtsgutachten Klärung bringen.
Berichterstattung von Telemedicus zu „Online-Durchsuchungen“.
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