Kurz nach der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ in Nordrhein-Westfalen wurde Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, von Telepolis interviewt. In dem Gespräch äußert er sich über den Verlauf der Verhandlung und seine Erwartungen zu dem Urteil der Verfassungshüter. Über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, welches die „Online-Durchsuchung“ seit letztem Jahr zulässt, sagt er darin:
Es gibt kaum eine Vorschrift, die so unverständlich ist und so sehr im Unklaren lässt, was eigentlich gemeint ist. Qualitativ einfach ein richtig schlechtes Gesetz. Das hat im Übrigen auch die Verhandlung gestern gezeigt. Die Interpretationskünste, die dort bemüht wurden, grenzten schon fast an Wortverdreherei.