Der 15. Zivilsenat des OLG Kölns hat vor wenigen Tagen über die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch verhandelt (Az. 15 U 163/08). Auslöser des Verfahrens war ein heimlich aufgenommenes Foto, welches die Ehefrau Günter Jauchs beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Potsdamer Schlosses Belvedere zeigte. Dieses Foto, so Sihler-Jauch, habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können. Das Gelände um das Schloss sei abgesperrt und durch eine Sicherheitsfirma bewacht gewesen, Fotografen nicht zugelassen. Angesichts dessen sei ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden. Das LG Köln hatte ihr daher in der Vorinstanz wegen einer Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zugesprochen.
Nach Auffassung des Burda-Verlags ist die Hochzeit des bekannten Fernsehmoderators jedoch ein zeitgeschichtliches Ereignis von großer Bedeutung. Dieser Auffassung nicht folgend, hat das OLG Köln aber bereits zu Verstehen gegeben, dass es die Berufung des Verlags für nicht aussichtsreich hält. Frau Sihler-Jauch werde auf dem Foto in einem abgeschiedenen Bereich des ohnehin weiträumig abgesperrten Areals gezeigt. Sie habe daher davon ausgehen dürfen, nur von denjenigen Personen beobachtet zu werden, die sie an sich „heranließ“. Es wurde jedoch die Frage einer Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof diskutiert. Das OLG Hamburg hat nämlich am 21.10.2008 in einem vergleichbaren Fall – ein anderes Hochzeitsfoto von Frau Jauch betreffend – zugunsten des Burda-Verlags entschieden.
Die endgültige Entscheidung soll am 10. März verkündet werden.