Die Benutzung von fremden Markennamen bei Keywordwerbung ist keine Markenrechtsverletzung. Das entschied das OLG Köln Ende August. Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Shop-Betreiber Anzeigen bei einer Suchmaschine geschaltet. Diese wurden dann eingeblendet, wenn als Suchbegriff der Markenname eines Konkurrenten eingegeben wurde. Zu Recht, meinte das OLG Köln.
Zwar hatte der BGH in diesem Jahr gleich zweimal festgestellt, dass im ähnlichen Fall von versteckten Meta-Tags sehr wohl eine Markenrechtsverletzung vorliege. Ganz vergleichbar sei der Fall aber nicht, so die Kölner Richter:
Der durchschnittliche Nutzer weiß nicht, dass das Suchwort nicht nur den Inhalt der Trefferliste, sondern auch den des Anzeigenteils beeinflusst. Er macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt. Aus Sicht der maßgeblichen Nutzer ist daher schon keine Benutzung einer Marke gegeben.
Das Urteil fügt sich in eine ganze Reihe unterschiedlicher Entscheidungen zum Thema Keywordwerbung ein. Eine klare Linie ist in der Rechtsprechung jedoch nicht zu erkennen. Ob fremde Markennamen als Keyword gebucht werden dürfen, hängt also im Wesentlichen vom entscheidenden Gericht ab. Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis sich der BGH mit dem Problem zu befassen hat.
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