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OLG Köln entscheidet über spickmich.de: Das Urteil im Volltext

Das OLG Köln hat heute sein Berufungsurteil über das Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de verkündet. Wie bereits die Pressemeldung des Gerichts erahnen ließ, entschieden die Kölner Richter zu Gunsten der Betreiber: Die Bewertung von Lehrern im Internet ist demnach zulässig.

Hintergrund war der Versuch einer Lehrerin, eine einstweilige Verfügung gegen das Internet-Portal zu erwirken. Die Veröffentlichung ihrer Daten, wie Name und Unterrichtsfächer, sei datenschutzrechtlich nicht zulässig. Außerdem sah sich die Lehrerin durch die Bewertung ihrer Arbeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das LG Köln hatte jedoch den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Zu Recht, wie das OLG Köln heute feststellte. Begründung: Die Bewertungen seien auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit bezogen.

„Unter Abwägung dieser Kriterien stellen die Bewertungsmöglichkeiten im Schülerportal der Verfügungsbeklagten einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin nicht dar. Soweit die Bewertung unter den Kriterien „guter Unterricht“, „fachlich kompetent“ […] stattfindet, sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Verfügungsklägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und damit ihre Sozialsphäre.“

Dies gelte auch für die Veröffentlichung von Zitaten, wenn es sich um Äußerungen aus dem Unterricht und nicht um falsche Zitate handelt.

Und auch die Nennung von persönlichen Daten der Lehrerin, wie Name und Unterrichtsfächer, sah das Gericht als zulässig an. Denn die Angaben der Lehrerin waren bereits auf der Schul-Homepage veröffentlicht worden. Deshalb greife hier § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG. Die Verwendung von Daten aus öffentlich zugänglicher Quelle ist danach zulässig.

Die Revision ist nicht zugelassen, da es sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren handelt.

Vielen Dank an Thorsten Feldmann, LL.M von JBB Rechtsanwälte für die Einsendung des Urteils.

Das Urteil im Volltext.

Telemedicus zur Pressemeldung des OLG Köln.

, Telemedicus v. 27.11.2007, https://tlmd.in/a/535

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