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OLG Düsseldorf: Keine Pauschalabgabe für Drucker

Druckerhersteller müssen keine Urheberabgaben für Privatkopien zahlen. Das entschied das OLG Düsseldorf in einem Prozess der VG Wort gegen Canon. Begründung: Die eigentliche Vervielfältigung fände nicht im Drucker, sondern im Computer statt.
Schon im Januar entschied das Gericht zugunsten der Gerätehersteller – jedoch in einem Prozess gegen andere Unternehmen.

Laut VG Wort habe das heutige Urteil jedoch „keinerlei Relevanz“. Vorstand Professor Ferdinand Melichar im aktuellen Newsletter der VG Wort:

„Die gleiche Frage wurde bereits im Jahr 2005 vor dem OLG Stuttgart zugunsten der VG WORT entschieden und ist aufgrund einer Revision der Industrievertreter derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig.“

Der BGH wird sich am 6. Dezember in einem Musterprozess mit diesem Verfahren beschäftigen. Die Vorinstanzen haben hier alle gegen den Druckerhersteller Hewlett-Packard entschieden.

Pressemeldung des Branchenverbands BITKOM.

Telemedicus über das Urteil vom Januar.

, Telemedicus v. 14.11.2007, https://tlmd.in/a/512

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