Der Axel Springer-Verlag und ProSieben/Sat.1 durften sich nicht zusammenschließen – das hat das OLG Düsseldorf heute entschieden. Damit bestätigt es eine Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2006 sowie – indirekt – auch die Verfügung der Rundfunkaufsicht KEK.
Die Entscheidung ist für die zukünftige Unternehmenspolitik des Axel Springer Verlags hoch relevant. Der größte Zeitungsverlag Deutschlands hatte im Jahr 2005 agressiv versucht, die Sendergruppe von dem Finanzinvestor Haim Saban zu kaufen, war aber dann an der Wettbewerbsaufsicht gescheitert. Auch nach Verhängung des Fusionsverbots hat der Konzern immer wieder bestätigt, dass er, sollte die Kartellamts-Entscheidung aufgehoben werden, einen neuen Übernahmeversuch starten wolle.
Zu den Urteilsgründen zitiert Spiegel Online den Richter am OLG Düsseldorf, Jürgen Kühnen:
[Kühnen] betonte, der deutsche Privatfernsehmarkt werde schon heute von einem Duopol der Senderketten ProSiebenSat.1 und RTL beherrscht. Sie kämen zusammen bei den Werbeeinahmen auf einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent.
In dieser Situation reiche es schon aus, wenn die marktbeherrschende Stellung durch einen Zusammenschluss auch nur ganz geringfügig verstärkt werde, um ein Verbot zu rechtfertigen, betonte er. So hätte eine Übernahme dem Springer-Verlag und dem Fernsehsender ProSiebenSat.1 die Möglichkeit eröffnet, ihre Angebote wechselseitig zu bewerben. So hätte die „Bild“-Zeitung Reklame für das Fernsehprogramm von ProSiebenSat.1 machen können und umgekehrt. Schon diese Möglichkeit reiche für eine Untersagung aus, meinte Kühnen.
Das Gerichtsverfahren, das sich ausschließlich gegen die Entscheidung des BKartellA richtet, zieht sich bereits über mehrere Jahre: Das OLG Düsseldorf hatte die Klage ursprünglich gar nicht annehmen wollen, weil dem Springer-Verlag das Rechtsschutzbedürfnis fehle. Erst der BGH hatte geurteilt, dass die Klage des Springer-Verlags überhaupt zulässig ist (Telemedicus berichtete).
ProSieben/Sat.1 war nach dem Fusionsverbot schließlich von den Finanzinvestoren KKR und Permira übernommen und mit dem nordeuropäischen Medienkonzern SBS Broadcasting fusioniert worden. Derzeit befindet sich die Sendergruppe in einer schwierigen Lage: Die Werbeeinnahmen stagnieren, die Verschmelzung der Konzernteile funktioniert nicht wie geplant und die Mitarbeiter wehren sich gegen radikale Sparmaßnahmen. Hinzu kommt, dass die beiden Eigentümer des Senders KKR und Permira massiv auf Fremdkapital angewiesen sind: In der aktuellen Situation an den Finanzmärkten sind sie möglicherweise froh, diese eher schwache Karte im Portfolio wieder ausspielen zu können und auf diese Weise wieder etwas liquider zu werden.
Nachdem das OLG Düsseldorf das Fusionsverbot bestätigt hat, fällt Springer als potentieller Käufer nun vorerst aus. Zumindest der Teil-Eigner Permira hat angekündigt, sein Engagement auch trotz der schweren Lage von ProSieben/Sat.1 langfristig aufrechtzuerhalten. Was „langfristig“ bedeutet, bleibt allerdings unklar. Der Axel Springer Verlag kündigte an, über die Einlegung von Rechtsmitteln bis Ende 2008 entscheiden zu wollen – falls Springer in Revision geht, würde ein Verfahren vor dem BGH wohl noch mindestens ein weiteres halbes Jahr in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung des BKartellA aus dem Jahr 2006 im Original (PDF).