Die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender sorgen auch aus urheberrechtlicher Sicht für Streit: Nach dem ZDF ging am Dienstag vergangener Woche auch die ARD mit einer ersten Testversion ihrer Mediathek ans Netz. Dort finden sich unter anderem alle Sendungen des Politmagazins „panorama“ seit 1997. Ein (umstrittener) Beitrag der Sendung vom vergangenen Donnerstag warnt nun schon vor einem möglichen baldigen Ende dieser Online-Archive. Grund für diese Befürchtungen ist der Entwurf zum 12. RfÄndStV.
Dieser soll u.a. die Forderung der EU nach einer klareren Definition des Programmauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender umsetzen. Der neue § 11d des Entwurfes sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihre Sendungen künftig nur noch eine Woche online zum Abruf bereitstellen dürfen. Eine Ausnahme soll nur für Inhalte mit zeit- und kulturgeschichtlichem Hintergrund gelten – also frei übersetzt für alles, was für die breite Masse nur wenig interessant ist. Mit der Einführung des § 137 Abs. 1 UrhG im Rahmen des „zweiten Korbes“ wollte der Gesetzgeber aber gerade die „Archivschätze“ der Sendeanstalten heben. Bis zum 1.1.2008 war eine Einräumung von Rechten an bei Vertragschluss unbekannten Nutzungsarten wegen § 31 Abs. 4 a.F. nicht möglich. Die Online-Rechte lagen daher bei älterem Archivmaterial noch bei den Urhebern. § 137 Abs. 1 UrhG sieht jetzt für solche Altverträge eine Übertragungsfiktion zugunsten des bisherigen Inhabers aller wesentlichen Nutzungsrechte vor, so dass die Internetrechte in vielen Fällen an die Sendeanstalten gehen werden. Dadurch sollte brachliegendes Material zeitgemäß im Internet nutzbar und so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Vorhaben wird nun durch den geplanten § 11d RfStV konterkariert. Sollte sich der Entwurf durchsetzen, wäre dies wohl das Ende von großen, kostenlosen Onlinearchiven.
Grundsätzliche Kritik von der Allianz Deutscher Produzenten
Gegenwind erfahren die öffentlich-rechtlichen Pläne aber auch von Seiten der AG Dokumentarfilm und der neu gegründeten Allianz Deutscher Produzenten:
Bei den Mediatheken etwa handelt es sich nicht um ein angestammtes Senderecht, sondern um ein Online-Recht, welches ein neues Recht darstellt und eher dem Videomarkt zuzurechnen ist. Diese neue zusätzliche Verwertungsart kann und darf nicht den Sendern automatisch zugesprochen werden.
On-Demand-Angebote seien kein Rundfunk. Der Rechteerwerb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müsse daher auf diejenigen Rechte beschränkt bleiben, die für die Erfüllung ihres Rundfunkauftrages erforderlich seien – also in erster Linie das Senderecht. Abrufdienste dürften die Sender dagegen nur zu Marktbedingungen anbieten – und müssten dann auch die entsprechenden Rechte unter Wettbewerbsbedingungen einkaufen. Allerdings könnte es einen Fall von unzulässiger Subventionierung darstellen, wenn den Produzenten bei vollständiger Gebührenfinanzierung einer Produktion ein Großteil der Rechte zur eigenen Verwertung überlassen wird. Die Sendeanstalten wehren sich gegen die Pläne u.a. mit dem Argument, dass dem Gebührenzahler nicht vorenthalten werden könne, was er mit seinen Gebühren bereits finanziert habe. Gleichzeitig bietet das ZDF in einem an die Bundesländer gerichteten Positionspapier selbst Beschränkungen seiner Online-Aktivitäten an: Demnach will der Sender Fernsehsendungen nur noch 7 Tage, Nachrichten, Reportagen, Dokumentationen und Magazine aber bis zu einem Jahr ins Netz stellen. In publizistisch begründeten Fällen will das ZDF Sendungen oder einzelne Beiträge jedoch auch unbefristet zum Abruf bereithalten.
Noch ist der neue Rundfunkstaatsvertrag nach Aussage des Vorsitzenden der Rundfunkkommission Kurt Beck medienpolitisch nicht abgestimmt. Es ist daher zu erwarten, dass sich der Entwurf bis zur Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten der Länder am 12. Juni noch ändert. Fraglich ist in jedem Fall, ob ARD und ZDF ihre Digitalstrategie dann wie geplant umsetzen können. Mit ihren Mediatheken haben sie jedenfalls erst einmal Fakten geschaffen.
Positionspapier der Allianz Deutscher Produzenten.
Artikel zum Positionspapier des ZDF beim Evangelischen Pressedienst.