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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Facebook?

Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Facebook? Darüber entwickelt sich in Deutschland und Österreich Streit.
In Deutschland kündigt das ZDF an, seine Facebook-Seite zu „Neo Paradise” zu schließen. Hintergrund: Offenbar meint das ZDF, es dürfe Facebook-Seiten nur einem werbefreien Umfeld betreiben. Facebook will werbefreie Seiten aber nun teurer machen, was das ZDF nicht bezahlen will – also schaltet es die Seite ab.

Einen Ausweg soll die sog. „Open Graph”-Schnittstelle bieten, berichtet DWDL:

Schon seit einigen Tagen weist man die fast 31.000 Nutzer der Fan-Page des ZDFneo-Formats „neoParadise“ immer wieder darauf hin, dass die Seite am 20. Februar geschlossen wird. Alternativ sollen alle, die über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden wollen, neoparadise.de nutzen. Wer dort zwei Mal den „Gefällt mir“-Button von Facebook klickt, erhält weiterhin Updates in Facebook angezeigt. Möglich ist das über die „Open Graph“-Schnittstelle. Eine aufrufbare Seite innerhalb von Facebook gibt es dann aber nicht mehr.

In Österreich ist der Streit schon etwas weiter: Dort hat die Aufsichtsbehörde KommAustria dem ORF mit Bescheid vom 25. Januar 2012 seine Facebook-Seiten untersagt. Der Bescheid (PDF) stützt sich maßgeblich auf § 4f Abs. 2 Nr. 25 des österreichischen ORF-Gesetzes. Dieser besagt:

Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden: […]
25. soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung;

§ 4f ORF-Gesetz stellt einen Negativkatalog von Angeboten auf, die der ORF insgesamt nicht im Internet unterhalten darf. Interessant ist die Abgrenzung zum deutschen Recht: Die Entsprechung zu § 4f Abs. 2 ORF-Gesetz ist die „Anlage zu § 11 d Abs. 5 Satz 4 des Rundfunkstaatsvertrages”, die im Anhang des RStV steht (hier abrufbar, ganz unten). Ein expliziter Verweis auf Social Networks fehlt hier.

Über das ORF-Gesetz wird nun in Österreich gestritten. Einen „irrwitzigen Gesetzesbeschluss” nennen die österreichischen Grünen die Bestimmung im Gesetz. Und der Standard zitiert den Redakteursrat Fritz Wendl:

„Eine Berufung gegen den Bescheid ist etwas Selbstverständliches. Weit wichtiger wären allerdings klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen. Die ORF-JournalistInnen haben schon mehrfach verlangt, dass mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbare (und auch noch ziemlich beliebig auslegbar formulierte) ORF-Gesetzeseinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten beseitigt werden.“

Bericht von DWDL zur Facebook-Abschaltung des ZDF.

Bericht des Standard zur Facebook-Untersagung der KommAustria.

, Telemedicus v. 03.02.2012, https://tlmd.in/a/2182

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