In den vergangenen Jahren wurden im Rundfunkstaatsvertrag gesetzliche Grundlagen geschaffen, wonach öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten Drittplattformen zur originären Distribution ihrer Inhalte zur Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Auftrages nutzen zu können. Aufgrund dessen lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen und die damit verbundenen Änderungen, die den Rahmen eines möglichst dynamischen, interaktiven und innovativen redaktionell veranlassten, öffentlich-rechtlichen Angebots jenseits der Mediatheken bilden.