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NRW-Justizdatenbank mit seltsamem Copyright-Hinweis

Die „Justizdatenbank NRW“ enthält viele Gerichtsurteile der NRW-Gerichte sauber aufbereitet. Die „Verfahrenspflegestelle NRWE“ hat die Datenbank um folgenden Schutzrechts-Hinweis ergänzt:

Gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung

Die gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung der Verfahrenspflegestelle NRWE beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln.

Der Einzelabruf von Entscheidungen (d.h. deren Lesen am Bildschirm -„Browsen“- und das Ausdrucken dieser Entscheidungen, nicht aber deren Speicherung) zu gewerblichen Zwecken über die Internetsuchmaske ist derzeit kostenfrei. Für eine derartige Nutzung ist auch die Einholung einer Zustimmung der Verfahrenspflegestelle nicht erforderlich. Ebenso zulässig ist die Verlinkung auf die Seite www.nrwe.de, nicht aber die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank.

Diese zustimmungsfreie gewerbliche Nutzung der Datenbank steht aber unter der Bedingung, dass bei jeder Verwendung einer aus NRWE abgerufenen Entscheidung die Quellenangabe „erhältlich unter www.nrwe.de – Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW“ angefügt wird.

Abruf, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von wesentlichen Teilen der Datenbank ohne vorherige Zustimmung der Verfahrenspflegestelle NRWE sind in jedem Falle untersagt. Hierunter fallen auch wiederholte und systematische Abrufe, Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Einzelentscheidungen zu dem Zwecke der Aufbau gewerblicher Datenbanken oder zum Zwecke des Weiterverkaufs. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

(Hervorhebung nicht im Original)

Das lässt den Leser natürlich etwas ratlos zurück: Will die Verfahrenspflegestelle wirklich das Ausdrucken verbieten, wenn nicht der Quellenhinweis mitausgedruckt wird? Ist „Ausdrucken“ nicht auch eine Art von „Speichern“? Seit wann ist Deeplinken verboten? Widerspricht der letzte Absatz nicht dem Vorlagebeschluss des BGH, Az. I ZR 261/03 (PDF)?

Wieso versucht eigentlich jede amtliche Stelle, ihre Arbeitsergebnisse auf Teufel komm raus zu proprietarisieren?

, Telemedicus v. 04.12.2008, https://tlmd.in/a/1065

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