Kulturstaatsminister Bernd Neumann will das Filmförderungsgesetz (FFG) ändern. Anlass dafür sind die Zweifel des Bundesverwaltungsgerichts, ob bestimmte Regelungen mit der Verfassung vereinbar sind. Zurzeit wird das FFG vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Dabei geht es um die Frage, ob die Ungleichbehandlung bei der Filmabgabe gerechtfertigt werden kann: Nach der aktuellen Rechtslage können Kinobetreiber zur Zahlung verpflichtet werden – Fernsehveranstalter haben hingegen das Privileg, die Höhe dieser Abgabe mit der Filmförderanstalt (FFA) selbst auszuhandeln. Im Deutschlandradio hat Neumann nun eine Änderung dieser Regelung in Aussicht gestellt:
„[…] das Bundesverwaltungsgericht sagt, die Abgaben, das ist alles okay, aber auch […] die Abgaben müssten gesetzlich verankert werden, und will das weiterreichen zum Bundesverfassungsgericht. […] Wir werden in einer kurzfristigen Novellierung des Filmförderungsgesetzes dieser Kritik des Bundesverwaltungsgerichtes versuchen Rechnung zu tragen, sodass wir das auch vom Tisch kriegen. Wir haben vor, umgehend durch eine kleine Novellierung auch die Abgabenkriterien für die Fernsehanstalten in das FFG zu bringen, das war ja der Hauptkritikpunkt, und die Parlamentarier haben mir zugesichert, dass sie das unterstützen. Und dann haben wir da auch ein Stück Ruhe an der Front.“