Telemedicus

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Norbert Schneider grundsätzlich zum Datenschutz

Eine der interessantesten Thesen aus der jüngeren Zeit ist die vom Kontrollverlust: Das Internet verhindert eine Kontrolle von Daten – für alles und jeden. Diese Entwicklung ist unaufhaltbar, wir müssen mir ihr leben lernen. Mit dieser These korrespondiert der Post Privacy-Gedanke: Wir müssen uns darauf einstellen, in der Zukunft keine Privatsphäre mehr zu haben. Ein lesenswerter Beitrag zur Debatte kommt heute von Norbert Schneider, Direktor der Landesmedienanstalt NRW.
Schneider entwickelt in einem Artikel in der FAZ, ausgehend von einem christlich-humanistischen Menschenbild, eine These zum Kontrollverlust – wobei er hier nicht von einer Kontrolle von Daten spricht, sondern von einer Kontrolle von Menschen. Wer die Daten kontrolliert, kann auch die Menschen kontrollieren – und das, so Schneider, muss verhindert werden. Denn der einzelne Bürger steht vor den Daten-Mächtigen wie David vor Goliath:

Damit er dieses Spiel nicht verliert – Goliath gegen David, doch diesmal ohne Schleuder -, braucht er Schutz durch die Gesellschaft, eine Regulierung, die das asymmetrische Verhältnis zwischen ihm und den digitalen Menschenlesern und ihren Herren ins Lot bringt.

Diese Regulierung hat mit Zensur nichts zu tun. Sie greift nicht auf Inhalte zu, sie macht nur das Unsichtbare sichtbar: wie ein Mensch, der Daten abgibt, anhand dieser Daten kontrollierbar wird. Reguliert werden muss ein Geschäftsmodell, dessen Basis der kontrollierbare Mensch ist. Denn: ohne Daten kein Geschäft. Die Regulierung muss dort ansetzen, wo es möglich wird, dass Dritte sich auf diesen zweiten virtuellen Datenmenschen ihren wirtschaftlichen, womöglich aber auch einmal ihren politischen Vers machen. Es geht um die gesellschaftliche Kontrolle derer, deren Maxime nicht Macht durch Meinung heißt, sondern Profit durch Kontrolle.

Für diese Regulierung genügen im Grunde zwei Paragraphen. Paragraph 1: „Die Daten eines Menschen sind sein Eigentum. Wenn sie jemand nutzen möchte, dann zu den Bedingungen, die dafür allgemein festgelegt werden. Wer sie zur Kontrolle eines Menschen nutzt, verletzt seine Würde.“ Paragraph 2 könnte lauten: „Der gesamte Datenverkehr muss für den Datengeber jederzeit transparent sein.“

Zum Text bei FAZ.NET.

Passend dazu:

Michael Seeman aka Mspr0 blogt viel zum Kontrollverlust.

Vortrag von Christian Heller aka plomplompom zu post privacy (Video, Englisch).

, Telemedicus v. 11.08.2010, https://tlmd.in/a/1831

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