Telemedicus

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Nicht die Regel: Gründliches Löschen von Altdaten in Behörden

Behörden gehen wenig sensibel mit ausrangierten Festplatten um. Die darauf einst gespeicherten und später gelöschten Daten sind leicht wieder herstellbar. Diesen Befund stellten Bonner Studenten im Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten fest:

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte über die IT-Altgerätebörse des Bundesverwaltungsamtes 20 alte Festplatten bestellt und den Studenten der FH Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung gestellt. In dieser Börse können die Behörden ihre nicht mehr benötigte Hardware an andere Dienststellen verschenken. Die Drittsemester konnten bei acht der 20 untersuchten Platten die Daten wieder beleben. Darauf waren zum Teil sehr persönliche und intime Details. Neben Reisekostenabrechnungen oder Dienstfahrzeugdaten waren auch eine Menge Privatdaten auf den Dienstrechnern: die Kündigung eines Handyvertrages, Familienfotos und sogar Nacktfotos und Liebesbriefe.

Mehr zu dem Thema beim dradio.

, Telemedicus v. 21.05.2009, https://tlmd.in/a/1321

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