Gestern fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Telemediengesetz statt. Die FDP hat bereits Ende letzten Jahres einen Entwurf für ein TMG-Änderungsgesetz vorgelegt (Telemedicus berichtete). Insbesondere die Haftungsregelungen im Internet sollen eindeutiger gefasst werden; für Suchmaschinen und Hyperlinks ist eine – zurzeit fehlende – ausdrückliche Regelung im Gesetz geplant. Nun wurden die Meinungen der betroffenen Interessenvertreter eingeholt. Der Vorschlag, Überwachungspflichten grundsätzlich auszuschließen, fand überwiegend Zustimmung. Damit wären viele Unsicherheiten für Provider beseitigt, die in den letzten Jahren durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung zur Haftung für fremde Inhalte entstanden sind.
Weitere Regelungspunkte sind eine Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes und Datenschutzbestimmungen. Neben den Branchenverbänden (BITKOM, VPRT, eco, Markenverband) haben auch der Heise-Verlag, ebay, die Verbraucherzentrale und die FSM Stellungnahmen eingereicht. Juristische Expertisen steuerten RA Hartmann und die Professoren Hoeren und Holznagel vom ITM Münster bei. Patrick Breyer hat den gemeinsamen Forderungskatalog einer Verbraucherschutz-Allianz in die Diskussion eingebracht. Wenn auch die Ansichten zur genauen Novellierung auseinandergehen, sind sich doch alle einig, dass dringender Reformbedarf besteht. Auch die anderen beiden Oppositionsparteien drängen auf eine rasche Änderung des TMG. Eine Novelle noch in dieser Legislaturperiode ist deshalb nicht vollkommen ausgeschlossen. Mit vereinten Kräften ließe sich vielleicht die noch zögernde Große Koalition überzeugen.