Die USA und die Bundesrepublik wollen bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität künftig noch enger zusammen arbeiten.
Darauf verständigten sich am vergangenen Dienstag in einem bilateralen Abkommen Bundesinnenminister Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries mit ihren US-amerikanischen Kollegen Michael Chertoff, Minister für Innere Sicherheit, und Michael Bernard Mukasey, Justizminister. Insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung soll der Informationsaustausch zwischen den beiden Nationen ausgebaut werden. Nur so könne schnell auf grenzüberschreitende Aktivitäten von Terroristen reagiert werden.
Im Kern geht es darum, dass im „Einzelfall“ auch ohne ein offizielles Ersuchen personenbezogene Daten übermittelt werden dürfen, sofern „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben.“ Außerdem wird nach Angaben des BMJ auch der automatische Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten möglich.
Wie die FAZ und Spiegel Online berichten, wird die geplante Regelung von den Oppositionsfraktionen und Datenschutzexperten massiv kritisiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:
In den deutschen Fingerabdrucksdatenbanken befinden sich auch Informationen über Personen die auch nur irgendwann in Verdacht standen, eine Straftat begangen zu haben. Wenn so jemand jetzt in die USA einreist, könnte es durchaus sein, dass dort künftig eine rote Lampe aufleuchtet: Die Person wird als potentieller Gefährder identifiziert, obwohl er vielleicht nie wirklich eine Straftat begangen hat.
Insbesondere wird bemängelt, dass der Datenschutzstandard in den USA weit unter dem europäischen Niveau zurück bleibt. Da es in den USA keine unabhängige Datenschutzkontrollinstanz gebe und die Regelungen zur Zweckbindung nur unzureichend seien, sei dieser weit reichende Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA besonders problematisch, so Schaar.
Dies versuchten Zypries und Schäuble zu entkräften, indem sie darauf hinweisen, dass für dieses Abkommen ein gemeinsamer Datenschutzstandard bestehe und die übermittelten Daten etwa nicht als Beweismittel im Strafverfahren benutzt werden dürfen. So heißt es auch in der Regierungsmitteilung, dass die getroffenen Vereinbarungen zum Informationsaustausch von datenschutzrechtlichen Regelungen flankiert werden.
Vor der Umsetzung des Abkommens muss dieses jedoch zunächst noch vom Parlament abgesegnet werden. Ob dort, wie Schaar fordert, tatsächlich für essentielle datenschutzrechtliche Regelungen eingetreten wird, bleibt aber fraglich.
Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.