Nach zähen Verhandlungen haben die EU und die USA ihren Streit über den Austausch von Fluggastdaten beigelegt. Das neue Abkommen ersetzt die auslaufende Übergangsvereinbarung; es dient nun als Rechtsgrundlage für die Übermittlung der PNR an US-Behörden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt die Einigung allerdings nur einen Teilerfolg dar: So konnte die Anzahl der zu übermittelnden Informationen von bisher 34 auf nun 19 Datensätze gesenkt werden. Außerdem wird der Transfer in Zukunft durch ein Push-Verfahren organisiert. Das bedeutet, dass die USA nicht automatisch auf die PNR zugreifen können. Sie werden ihnen erst auf eine Anfrage hin übermittelt.
Daten für alle!
Zugeständnisse wurden hingegen bei der Speicherzeit gemacht: Bisher wurden die Daten 3, 5 Jahre gespeichert – der neue Vertrag sieht eine Löschung erst nach 15 Jahren vor. Außerdem stehen die Informationen nun sämtlichen Behörden des Heimatschutzministeriums zur Verfügung. Damit steht es den USA frei, die PNR für alle möglichen Zwecke zu verwenden. Datenschützer befürchten, dass sie auch für Scoring-Verfahren der Sicherheitsbehörden herhalten müssen: Diese bewerten so schon seit längerer Zeit das „Sicherheitsrisiko“ von Einreisenden in die USA anhand unterschiedlicher Daten.
Nicht viel gewonnen…
Für seine Gültigkeit muss das Abkommen erst noch vom Europäischen Rat und den nationalen Parlamenten abgesegnet werden. Allerdings ist fraglich, ob es den Datenschutzanforderungen nach europäischem Recht genügt. Durch die sehr offene Formulierung möglicher Verwendungszwecke könnte insbesondere der Zweckbindungsgrundsatz verletzt sein: Es ist nicht im mindestens absehbar, in welchem Umfang und für welche Zwecke die USA die PNR nutzen werden. Von einer Transparenz kann also keine Rede sein. Für die Rechte der Flugpassagiere an ihren persönlichen Daten ist damit nicht viel gewonnen worden.
Zum Interview mit dem Bundesinnenminister.
Zur Videobotschaft des Bundesinnenministers.
„Der gläserne Fluggast: Neues PNR-Abkommen steht an“ bei Telemedicus.