Nachdem der EuGH erst im September letzten Jahres das Urteil des EuG und die Geldbuße von rund 500 Millionen Euro bestätigte, ist die Europäische Kommission erneut auf Microsoft aufmerksam geworden. Laut einer Pressemitteilung der Kommission wurden gleich zwei neue Verfahren gegen Microsoft eingeleitet.
Der erste Fall betrifft eine Beschwerde des „European Committee for Interoperable Systems“ (ECIS). Diese wirft Microsoft mangelnde Kompatibilität der Produkte vor. Hiervon seien insbesondere das Office-Paket, einige Server Produkte, sowie die Softwareplattform .NET betroffen. Diese arbeiteten nicht zufriedenstellend mit anderen, freien Anwendungen zusammen.
Die zweite Untersuchung geht auf eine Beschwerde des Browserherstellers Opera zurück. Der Vorwurf: Microsoft habe den Internet Explorer fest mit dem Windows-Betriebssystem verknüpft. Diese enge Koppelung sei eine Wettbewerbsbeschränkung für andere Anbieter.
Die Kommission wurde auch auf weitere Bündelungsversuche von Softwareprodukten durch Microsoft hingewiesen. Betroffen seien etwa auch die Microsoft Desktop Search und Windows Live.
Ob Microsoft jedoch wieder zahlen muss, bleibt abzuwarten – die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass das bloße Einleiten des Verfahrens noch keinen Nachweis der Rechtsverletzung darstelle.
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission (Englisch).
Welt online ausführlich zum Streit zwischen Microsoft und Opera.