Nein, kein Scherz ist, was der „Tagesspiegel“ heute meldet:
Politiker von SPD und Union planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet. Bis zum Ende der Legislaturperiode“, hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen. Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an: „Wenn wir gründlich diskutieren, können wir das in dieser Wahlperiode schaffen“.
Die Folgen der Einführung eines solchen Grundrechtes könnten kaum hoch genug eingeschätzt werden.
Bisher ist rechtlich heftig umstritten, unter welches Grundrecht „Internet“ fällt: die Meinungen sind geteilt zwischen „Pressefreiheit“ und „Rundfunkfreiheit“. Diese Abgrenzung ist vor allem relevant, weil es hier um die Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzten von Bund und Ländern geht. Während für die Gesetzgebung im Bereich der Presse der Bund zuständig ist, fällt Rundfunk in den klassischen Kompetenzbereich der Länder. Ralf Göbel wagt sich also an ein heißes Eisen.
Fraglich wäre auch insbesondere, in welche Schranken die in letzter Zeit wenig bürgerrechtsfreundliche große Koalition das Grundrecht fassen würde. Telemedicus wird, wenn sich die Meldung nicht als Ente herausstellt, weiter berichten.
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