Gestern ist das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” in Kraft getreten. Im Zuge dieser Reform gibt es zahlreiche Änderungen – nicht nur für Telefonmarketing, sondern auch allgemein im Verbraucherschutzrecht. Am wichtigsten: Die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums wird ein weiteres mal angepasst.
Das Shopbetreiber-Blog hat alle wichtigen Informationen zur Gesetzesänderung.
Telemedicus berichtete schon zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.
Die Änderung im Wortlaut im Bundesgesetzblatt (PDF).
Pikantes Detail am Rande: Das neue Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass Verbraucher unerwünschte Telefonanrufe bei der BNetzA melden können. Die kann dann empfindliche Bußgelder verhängen (§ 20 UWG). Als die Tagesschau vorgestern davon berichtete, brach prompt die Webseite der Bundesnetzagentur zusammen. Offenbar wollten so viele Menschen das Formular zur Meldung unerwünschter Telefonanrufe (PDF) herunterladen, dass die Webserver der Bundesnetzagentur nicht nachkamen. Ob das nun an dem hohen Ansturm der Verbraucher liegt, oder an der Technik der BNetzA, die generell nicht besonders stabil zu sein scheint, war bisher nicht zu erfahren.