Verbraucher sollen in Zukunft besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Dazu stellten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Bundesminister für Verbraucherschutz Horst Seehofer am vergangenen Dienstag ein „Maßnahmenpaket“ vor.
Warum überhaupt ein neues Gesetz?
Schon nach geltendem Recht ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG untersagt. Problematisch war jedoch, dass sich „unseriöse Firmen“ immer wieder über das Verbot hinwegsetzten. Entsprechend kündigte das Bundesjustizministerium schon im September des vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf an, der nunmehr seit dem 11. März 2008 vorliegt.
Erweitertes Widerrufsrecht
Zunächst sollen sich die Verbraucher leichter von entsprechenden Verträgen lösen können. Insbesondere wird nun das Fernabsatzrecht auf Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sowie Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgedehnt, sodass den Verbrauchern auch hier ein Widerrufsrecht zusteht. Das Widerrufsrecht wird aber nicht davon abhängen, ob der Anruf unerlaubt war oder nicht.
Bußgeld
Um dem Problem der Durchsetzbarkeit zu begegnen ist vorgesehen, dass ein Unternehmen, welches sich nicht an § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG hält mit Bußgeldzahlungen bis zu 50.000 € rechnen muss.
Keine „schwarzen Schafe“ mehr
Was aber, wenn die anrufenden Unternehmen ihre Rufnummer unterdrücken, damit sie vom Angerufenen nicht ausfindig gemacht werden können? In Zukunft nicht mehr möglich! Ein entsprechendes Verbot soll daher im TKG normiert werden. Das bedeutet, dass auch hier zukünftig mit Bußgeldern zu rechnen ist.
No more Slamming
Häufig versuchen Telefonanbieter einen Kunden von ihren Konkurrenten abzuwerben. Zypries und Seehofer wollen gerade auf dem Gebiet der Telekommunikationsleistungen den Verbraucher vor zu schnell und unbedacht abgeschlossenen „untergeschobenen Verträgen“, (sog. „Slamming“) schützen. Es ist geplant, dass der neue Anbieter dazu verpflichtet wird, die Kündigung des alten Vertrages durch den Kunden nachzuweisen. Erst dann wird der Anschluss umgestellt. Entsprechende Regelungen sollen im TKG aufgenommen werden.
Und jetzt?
Der nächste Schritt ist die förmliche Beteiligung der anderen Ressorts an dem Gesetzesvorhaben, welches laut Regierungsmitteilung „alsbald“ erfolgen soll. Anschließend könne der Entwurf dann zügig an die Länder und betroffenen Verbände versandt und schließlich vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Audiobeitrag von Klaus Hempel (SWR) im MP3-Format.