Telemedicus

, von

Neuer US-Gesetzesvorschlag zu Ausnahmeregelungen des Copyright

Der US-Abgeordnete Rick Boucher von den Demokraten und sein Kollege, der Republikaner John Doolittle, haben im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesvorschlag unter dem Titel „Freedom And Innovation Revitalizing U.S. Entrepreneurship Act“, kurz „Fair Use“-Act, eingebracht. Dieser enthält, ähnlich den aus dem deutschen Urheberrecht als Schrankenregeln bekannten Bestimmungen Ausnahmen von dem im Digital Millennium Copyright Act von 1998 (DMCA) verankerten alleinigen Rechtsanspruch des Verwerters.
Der „freie Fluss von Ideen und Informationen“ werde momentan durch den DMCA stark eingeschränkt, so Doolittle. Der „Fair Use“-Act könne insofern bessere Anreize für Innovationen schaffen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht, so Boucher ergänzend, sei eine Lockerung begrüßenswert. So würden mehr digitale Medien verkauft werden, wenn deren Nutzung im Heimbereich nicht durch DRM-Systeme eingeschränkt wäre.

Dies ist nicht der erste Entwurf der beiden Abgeordneten. Bisher waren sie jedoch am Widerstand der Copyright-Lobby gescheitert. Deshalb hat man die Anforderungen nun heruntergeschraubt. Wollten Boucher und Doolittle in früheren Entwürfen noch das Knacken von DRM für private Zwecke erlauben, haben sie sich nun auf sechs konkrete Fälle beschränkt, in denen die Umgehung von Kopierschutztechniken erlaubt sein solle. So bezieht sich eine Reglung zum Beispiel auf DRM-Systeme, die Sicherheitsprobleme auf PCs verursachen.

Diese Ausnahmen waren bereits im Copyright-Register im November letzten Jahres enthalten. Schon damals kritisierten die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EEF), dass zwar z.B. Lehrer und Behinderte durch Sonderregelungen profitierten, Verbraucherschutzinteressen aber ansonsten weiterhin zu wenig Berücksichtigung fänden. Diesem Aspekt wollen Boucher und Doolittle unter anderem mit einer Begrenzung der Schadensersatzhöhe bei Urheberrechtsverletzung durch Privatpersonen und Firmen Rechnung tragen. Bisher nämlich sei der dreifache Satz des tatsächlich entstandenen Schadens möglich. Doch manchen Verbraucherschützern geht das noch nicht weit genug. So wäre es nämlich auch künftig nicht erlaubt, Kopierschutz zu umgehen, um etwa Backups zu erstellen oder Werbung aus DVDs herauszuschneiden.

Mehr Informationen bei heise online

, Telemedicus v. 01.03.2007, https://tlmd.in/a/75

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory