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Neuer IPTV-Dienst Zattoo mit rechtlichen Hindernissen

Ein neuer Dienst aus der Schweiz ist in den bewegten IPTV-Markt eingestiegen: „Zattoo“ bringt herkömmliche Fernsehprogramme ins Internet. Mit einer kostenlosen Software können Nutzer Fernsehprogramme über den Computer empfangen – ohne Kabel, ohne TV-Karte.

Quelle: Zattoo / Comedy Central
Screenshot

Was nach dem Schweizer Urheberrecht laut Betreiber zulässig ist, bereitet in Deutschland schon mehr Probleme. Eine Weitersendung von Fernsehprogrammen bedarf hier der Zustimmung der einzelnen Sender. Das ergibt sich aus dem Senderecht nach § 20 UrhG und dem Recht zur Kabelweitersendung nach § 20b UrhG.
Auch deutsche Gerichte haben keinerlei Zweifel gelassen, dass die Weitersendung von Fernsehsignalen nur mit Zustimmung der Sender erfolgen darf. So entschieden etwa das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Dresden im Zusammenhang mit Online-Videorecordern zu Gunsten der Fernsehsender: Selbst wenn das Signal nicht unmittelbar weitergeleitet wird, sondern Videorecorder zwischengeschaltet werden, verstößt dies gegen das Senderecht.

Zattoo blieb deshalb nichts anderes übrig, als anhand der IP-Adresse zwischen verschiedenen Nutzern zu unterscheiden: während Nutzern aus der Schweiz das volle Fernsehprogramm zur Verfügung steht, können Nutzer aus Deutschland nur die Sender empfangen, deren Einwilligung Zattoo einholen konnte. Das sind nicht viele: Die deutschen Sender zeigen sich eher zurückhaltend.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, habe RTL kein Interesse an Zattoo gezeigt. ProSieben/Sat.1 zeige sich sogar verärgert, dass Zattoo ihr Programm ohne Zustimmung schweizer Nutzern zur Verfügung stelle. Das sei zwar rechtlich zulässig, man würde dennoch gerne selbst entscheiden, wer das Programm verbreiten darf.

Auch ist der Mehrwert der Plattform doch eher fraglich: Im Gegensatz zu anderen Diensten, wie Joost oder Maxdome, bietet Zattoo keinerlei eigenen oder gar exklusive Inhalte. Und obwohl ARD und ZDF angeblich kurz vor einer Kooperation stehen, dürfte die Senderauswahl zumindest in Deutschland nicht ausreichen, um für Werbekunden interessant zu werden. Zumal das Programm in besserer Qualität über das normale Fernsehen zu empfangen ist und meist selbst schon Werbung enthält.

Der IPTV-Dienst Zattoo.

„Zappen mit Zattoo“ bei FR-Online.

, Telemedicus v. 16.10.2007, https://tlmd.in/a/448

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