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Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa wird strengeren Regeln unterworfen

Die EU-Kommission hat gestern in Brüssel die neue EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht. Darin werden teilweise strengere Regelungen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa festgelegt.

Nach der neuen Rundfunkmitteilung unterliegen insbesondere die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nun einer stärkeren Kontrolle. So sind die Rundfunkanstalten zukünftig verpflichtet, die Marktauswirkungen und den publizistischen Mehrwert ihrer neuen Online-Angebote im Rahmen einer Vorabprüfung zu untersuchen. Wobei auch die Konkretisierung ihres eigenen Rundfunkauftrags im Vordergrund steht, um einem überhöhten Finanzbedarf vorzubeugen. Konkretes Vorbild für diese Regelungen war unter anderem der von EU-Kommissarin Viviane Reding gelobte deutsche Drei-Stufen-Test.
Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Digitalen Zeitalter gesichert

Damit widmet sich die aktuelle Rundfunkmitteilung im Besonderen der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Die Kommission stellt dabei die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa grundsätzlich außer Frage:

„Diesbezüglich ist die Kommission der Ansicht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Lage sein sollten, die Möglichkeiten, die sich im Zuge der Digitalisierung und der Diversifizierung der Verbreitungsplattformen bieten, nach dem Grundsatz der Technologieneutralität zum Wohle der Gesellschaft zu nutzen.” (EU-Rundfunkmitteilung, Rn. 81)

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, stellte die neue EU-Rundfunkmitteilung gestern unter anderem mit diesen Worten vor:

„Die Mitteilung schafft mehr Rechtssicherheit für die Medienakteure in Europa und gewährleistet einen fairen Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Mediengesellschaften. Der Kommission geht es insbesondere darum, die dynamische Online-Medienlandschaft zu erhalten. Dazu muss vor allem sichergestellt werden, dass die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht durch Wettbewerbsverzerrungen das Angebot der Onlinedienste und Printmedien beeinträchtigen. Die heute angenommene Mitteilung trägt diesem Ziel klar und effizient Rechnung.“”

Die EU-Rundfunkmitteilung konkretisiert die Anwendung europäischen Beihilferechts

Den Mitgliedsstaaten der EU steht es nach dem sogenannten Amsterdamer Protokoll grundsätzlich offen, gebührenfinanzierten öffentlich-rechtliche Rundfunk anzubieten. Jedoch nur soweit, wie es dem gemeinsamen Interesse der Gemeinschaft nicht zuwiderläuft. Somit steht die Gebührenfinanzierung in einem ständigen Spannungsverhältnis zum europäischen Wettbewerbs- und Beihilferecht. Denn dieses lässt Ausgleichzahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen, wie beispielsweise der Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nur unter engen Voraussetzungen zu. Demnach muss insbesondere sichergestellt sein, dass durch die öffentliche Finanzierung nur genau der Finanzbedarf gedeckt wird, der sich auch aus der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe ergibt. Es darf also keine Überkompensation stattfinden. Nämlich nur dann sind solche Zahlungen wie die Rundfunkgebühr nach europäischem Recht nicht als unzulässige staatliche Beihilfe zu qualifizieren.

Die Rundfunkmitteilung der EU-Kommission legt nun die Grundsätze für die Vereinbarkeit der staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem europäischen Beihilferechts fest. Dabei stellt die Handlungsform der „Mitteilungen” einen „Akt sui generis“ dar.

Der jetzt veröffentlichten Rundfunkmitteilung gingen mehrere Entwurfsfassungen und kontroverse Konsultationsrunden voraus. Zuvor war letztmalig im Jahr 2001 eine EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht worden. Diese tritt mit der Veröffentlichung der neuen Mitteilung im Amtsblatt der EU außer Kraft.

Zur Pressemeldung der EU-Kommission anlässlich der neuen Rundfunkmitteilung.

Die neue EU-Rundfunkmitteilung (PDF).

, Telemedicus v. 03.07.2009, https://tlmd.in/a/1387

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