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Neue Regeln für Call-In-Shows verabschiedet

Ermächtigungsgrundlage im Rundfunkstaatsvertrag gefordert

Wie die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) verlautbaren ließ, wurden auf der Sitzung vom 26./27. Juni 2007 in Kassel neue Regeln für Fernseh-Gewinnspiele verabschiedet. Ziel des überarbeiteten Regelungskataloges soll es sein, die Gewinnspiele bzw. die Auflösungen derselben transparenter zu machen und die Chancengleichheit der Mitspieler gewährleisten. Zentrale Punkte sind dabei der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne und klare Referenzen bei Wortsuchspielen.

An der Überarbeitung der Regeln haben sowohl der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie die betroffenen Veranstalter mitgewirkt. Der Austausch über die Problematik der „Call-in-Formate“ soll mit den privaten Sendern zum Zwecke der Fortschreibung der Regeln weitergeführt werden. Für Hörfunkgewinnspiele wurden vergleichbare Handreichungen erarbeitet. Wie sich bereits in den letzten Wochen anbahnte (Telemedicus berichtete), sprachen sich die Landesmedienanstalten zudem für eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage im Rundfunkstaatsvertrag aus, um dergestalt das Einschreiten bei rechtswidrigen Fernseh-Gewinnspielsendungen zu ermöglichen.
Eine solche Regelung hatte vor wenigen Wochen bereits der Vorsitzende der BLM Wolf-Dieter Ring gefordert: Bislang gebe es keine Steuerungsmöglichkeit der Landesmedienanstalten, geschweige den gesetzliche Richtlinienbefugnisse bzw. einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, der bei Verstößen greifen kann. Die Landesmedienanstalten sollten daher mit wirksamen aufsichtsrechtlichen Befugnissen ausgestattet werden, insbesondere durch eine staatsvertragliche Grundlage: Diese solle Richtlinienbefugnisse für die Landesmedienanstalten vorsehen, sowie die Aufnahme von Verstößen in die Bußgeldtatbestände. Auch BLM-Sprecher Wolfgang Flieger verwies damals auf die mangelnden Befugnisse. Mehr als eine Beanstandung könne man in der Regel nicht aussprechen. „Das stört uns selbst am meisten“, sagte Flieger im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de.

Aufsichtsmaßnahmen gegen unlautere Gewinnspiele im Fernsehen erfordern eine klare rechtliche Grundlage; die DLM wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten,

so der DLM-Vorsitzende Reinhold Albert. Wie die DLM weiter mitteilte, wurde von Länderseite bereits eine mögliche Aufnahme in den 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag signalisiert.

Zu den neuen Gewinnspielregeln (PDF)

, Telemedicus v. 28.06.2007, https://tlmd.in/a/279

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