Digitalisierung, Konvergenz, Online-Angebote: In der Medienwelt hat sich in den letzen Jahren viel verändert. Darauf will die Politik reagieren. Sowohl die „CDU-Basis“, eine Gruppierung innerhalb der CDU, als auch der SPD-Parteivorstand haben in den letzten Tagen eine Diskussionsgrundlage bzw. einen Leitantrag veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dabei die Digitalisierung und die Frage, welche Folgen sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat. Beide Parteien sind sich in dem Punkt einig, dass diese Entwicklung dem Nutzer dienen soll. Aber was bedeutet das konkret? Darüber gehen die Ansichten der beiden Parteien weit auseinander.
Der Leitantrag des SPD-Parteivorstandes sieht in der Digitalisierung einen potentiellen Mehrwert für den Nutzer. Er geht von einem dynamischen Rundfunkbegriff aus:
Für uns ist unbestritten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Kulturgut und kein Wirtschaftsgut. (…) Gerade deshalb hält die Medienkommission grundsätzliche Beschränkungen mit Blick auf Verbreitung, Budgets (z.B. Begrenzung der Online-Aktivitäten) oder Programme und Inhalte für falsch. Im Grundsatz muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf allen technischen Wegen machen können, was im Rahmen seines Programmauftrags liegt.
Folgerichtig wird ein Ausbau der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender als „dritte Säule“ neben dem Hör- und Fernsehfunk gefordert. Anders sieht das die Diskussionsgrundlage der „CDU-Basis“. Hier ist eine Verringerung der Sendeaktivitäten vorgesehen. Die Anzahl der (Lokal- und Regional-) Programme soll reduziert werden – Online-Angebote sind nur noch ausnahmsweise erlaubt:
Alle Sender der öffentlich-rechtlichen Anstalten haben den Grundversorgungsauftrag zu erfüllen. Alle weiteren genutzten Verbreitungswege haben an das Hörfunk- und Fernsehprogramm angegliedert zu sein. Neben dem Hörfunk- und Fernsehangebot sind dritte Säulen nicht zulässig.
Gefordert wird also eine Art Rückbesinnung auf den Grundversorgungsauftrag. An diesen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebunden; finanziert wird er durch die Rundfunkgebühr, also durch die Bürger. Die Herabsenkung dieser Gebühren ist das Hauptanliegen des Entwurfes: Bisher hätten die Sender viel zu viel Geld verschwendet, Transparenz über die Verwendung sei nicht gegeben. Geringe Beiträge seien aber im Interesse des Bürgers – er soll nur das bezahlen müssen, wozu die Anstalten auch wirklich verpflichtet sind. Eigenständige Online-Angebote gehören nach Ansicht der CDU nicht dazu. Die Digitalisierung soll vielmehr zur Gebührenreduzierung genutzt werden. Fernseh- und Internetprogramme seien nur noch verschlüsselt zu senden. So werde bei diesen Medien nur für tatsächlich genutzte Leistungen bezahlt. Internetfähige PCs sind dann nicht mehr per se abgabepflichtig. Erhalten bleibe lediglich die Geräteabgabe für Radios. Das mache auch die GEZ überflüssig. Sie wird in dem Entwurf durch eine Empfangsgebührenverwaltung ersetzt. Dieser EGV sind die berühmt-berüchtigten Hausbesuche ausdrücklich untersagt.
Neue Strukturen – Wird alles anders?
Der Entwurf der SPD hat einen anderen Schwerpunkt. Im Mittelpunkt steht nicht die Empfangsgebühr sondern der Erhalt der Meinungsvielfalt. Diese sei durch die Digitalisierung und der damit einhergehenden Medienkonvergenz sowie internationale Finanzinvestoren stark bedroht. Deshalb werden höhere Beteilungsbeschränkungen für ausländische Investoren gefordert. Außerdem sei eine Landesmedienanstalt der Länder auf Bundesebene hilfreich – unterstützt von einem bundeseinheitlichen Medienrecht. So können bundesweite Sachverhalte (insbesondere Konzentrationsvorgänge) besser geregelt werden.
Auch die „CDU-Basis“ wagt sich an eine Reform von Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Allerdings hat sie ihr Augenmerk auf die innere Organisation der Anstalten gerichtet: Hier sollen die Rundfunkräte durch „bürgerliche Kontrollräte“ ersetzt werde. Die Kompetenzen und Aufgaben bleiben dabei weitestgehend dieselben – allerdings wird der Kontrollrat durch direkte Wahlen besetzt. So sei die Staatsferne des Aufsichtsgremiums besser gewährleistet. Damit sollen Einflüsse von Lobbyisten und politischen Parteien zurückgedrängt werden. Außerdem würden so die Bürger verstärkt an der Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt.
Neue Qualitätsstandards – Was ist „Grundversorgung“?
Beide Entwürfe sehen zudem Bestimmungen zu den Programminhalten vor. Die SPD wünscht sich eine deutlichere Abgrenzung zu kommerziellen Sendern. Die öffentlich-rechtlichen sollen sich auf ihre Stärke, nämlich ihre Qualitäts- und Seriositätskompetenz konzentrieren.
Dies ist auch im Sinne der CDU. Allerdings spricht deren Entwurf von strengeren Vorgaben an die zukünftige Programmgestaltung. Der Schwerpunkt soll eindeutig bei der Information liegen. „Grundversorgung“ wird als „gründliche“ Versorgung mit Beiträgen aus verschiedenen Bereichen (Politik, Wirtschaft, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Sport und Unterhaltung) verstanden. Diese Themen seien quantitativ und qualitativ gleich zu behandeln.
In der nächsten Zeit werden diese Vorschläge der CDU in den Landesverbänden, auf Landesparteitagen, in den Landtagen und auch bei ARD und ZDF diskutiert werden. Der Antrag der SPD soll Ende Oktober auf dem Bundesparteitag in Hamburg beschlossen werden. Inwiefern die Beiträge so oder in geänderter Form zu Gesetzesinitiativen führen, bleibt abzuwarten.