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Neue Geräteabgaben für Musikinstrumente

Musizieren wird ab April teuer. Die Verwertungsgesellschaft für Aufführungsrechte GEMA und der Bundesverband der Instrumentehersteller (BVIH) haben sich im Rahmen der Internationalen Messe für Musikinstrumente in Frankfurt auf eine neue Geräteabgabe auf Musikinstrumente geeinigt und damit für heftige Proteste unter Musikern gesorgt.
Musikinstrumente dürfen Urheber nicht ausbeuten

„Schon seit Jahrzehnten werden mit Musikinstrumenten massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke aufgeführt”, so GEMA-Sprecher Jürgen Vogel. „Ganze Generationen von Kindern haben Gassenhauer wie „Alle Vögel sind schon da“ zum Nulltarif insgesamt einem Millionenpublikum vorgeführt – kein Mensch meldet solche Veranstaltungen bei uns an. Wir sehen uns deshalb gezwungen, gleich für die Instrumente eine Abgabe zu erheben, um der Ausbeutung der Urheber ein Ende zu setzen.”, so Vogel weiter.

Ab dem 1. April voraussichtlich Mai* werden deshalb für neue Blasinstrumente 5 EUR zusätzlich verlangt, Saiteninstrumente schlagen gar mit 10 EUR Instrumentenabgabe zu Buche. Eine Sonderregelung gilt für Schlaginstrumente: Neben einer Geräteabgabe von 10 EUR werden zusätzlich 15 EUR Lärmschutzpauschale berechnet.

Für Kinder unter zehn Jahren ist darüber hinaus ein zusätzlicher Aufschlag von 10% im Gespräch, um der Entstellung der dargebotenen Werke durch altersbedingten unsachgemäßen Gebrauch der Instrumente Rechnung zu tragen. Bislang konnte hier jedoch noch keine Einigung erzielt werden, da „Jugend musiziert” in buchstäblich letzter Sekunde eine Ausnahmeregelung für Hochbegabte gefordert hatte.

Kritiker kündigen Klage an

In der Branche sorgte die Einigung für großen Wirbel: Der Verband freischaffender Blasmusiker Stuttgart (VfB) kritisierte die Geräteabgabe als „affig”, der Verein „Blockflöten für Deutschland” kündigte an, gegen die Einigung gerichtlich vorzugehen. Vorstandsvorsitzende Elisabeth Baumann gegenüber Telemedicus: „Es kann nicht sein, dass die musikalische Förderung künftig nur auf „Deutschland sucht den Superstar” beschränkt wird. Blockflöten gehören zur Grundversorgung eines jeden Kindes!”.

Zur Pressemeldung der GEMA.

Update:

Wie die GEMA mitteilt, werden die Gebühren doch erst „frühestens ab Mai” erhoben. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Sie haben es sicher längst bemerkt: Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Artikel um einen Aprilscherz und weder die GEMA, noch der fiktive „BVIH” planen eine Abgabe für Musikinstrumente. Im Gegenteil fördert die GEMA bisweilen sogar musikpädagogische Projekte. Sollte Ihnen die Argumentation von Herrn Vogel und Frau Baumann dennoch bekannt vorkommen, liegt das wahrscheinlich daran, dass so manche Diskussion über das deutsche Urheberrecht auch ohne satirisches Zutun aprilscherzartige Züge haben kann. Frohe Ostern!
  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 01.04.2010, https://tlmd.in/a/1683

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