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Netzsperren: Offener Brief an den Bundespräsidenten

Auf Bitten von mehreren Bürgerrechtsgruppen und verschiedenen Einzelpersonen, die sich gegen die Einführung von Internetsperren engagieren, hat der Rechtsanwalt Thomas Stadler einen offenen Brief an den Bundespräsidenten verfasst. Darin fordert er das Staatsoberhaupt aller Deutschen auf, das Zugangserschwerungsgesetz (PDF) nicht auszufertigen. In diesem Gesetz werden die umstrittenen „Kinderporno-Netzsperren” geregelt. Thomas Stadler ersucht den Bundespräsidenten, von seinem Prüfungsrecht (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG) Gebrauch zu machen, denn das Gesetz sei offenkundig und zweifelsfrei nicht verfassungskonform.

Seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz stellt er in dem Schreiben fundiert, substantiiert und im Ergebnis äußerst gut nachvollziehbar dar. Dabei führt er insbesondere als Gründe an:

  • die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
  • die fehlende Verwaltungskompetenz des Bundes
  • die Fehlerhaftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und
  • die materielle Unverhältnismäßigkeit der Vorschriften

Das erst jetzt veröffentlichte Schreiben wurde bereits am 06. Juli 2009 an das Bundespräsidialamt verschickt. In der Vergangenheit hat Horst Köhler bereits zweimal ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz beanstandet.

Zum offenen Brief an den Bundespräsidenten von RA Thomas Stadler (PDF).

, Telemedicus v. 13.07.2009, https://tlmd.in/a/1398

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