In der „Computer und Recht” sind in der letzten Ausgabe zwei wichtige Urteile deutscher Gerichte zu urheberrechtlichen Netzsperren erschienen. Dazu gibt es auch eine Urteilsanmerkung von mir ab S. 733.
Die CR-Redaktion hat dankenswerter Weise gleich das ganze Heft als Leseprobe auf ihre Homepage gestellt. So können Leser ohne CR-Abo unter anderem auch eine Besprechung des Murphy-Urteils von Hoeren/Bilek und einen Aufsatz zu internationalen Wirksamkeit des BDSG von Alich/Nolte lesen.
Die Urteilsanmerkung ist schon gestern wieder von aktuellen Entwicklungen eingeholt worden: Der EuGH hat in der Sache Saban/Scarlet Extended entschieden und damit den europarechtlichen Rahmen für urheberrechtliche Netzsperren zumindest teilweise definiert. Die Anmerkung ist aber weiter inhaltlich zutreffend, da der Gerichtshof mit den Schlussanträgen des Generalanwalts, die ich in der Besprechung noch angesprochen hatte, weitgehend übereinstimmt.
(Rechtsanwalt bin ich übrigens auch [noch] nicht.)