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Netzsperren: AK Zensur mit Vorschlag zu UN-Lösch-Abkommen

Das Kernproblem der Forderung „Löschen statt Sperren” lässt sich simpel formulieren: Ein Staat, der nicht sperrt, und der nicht löschen kann, der verweigert dem Opfer einer Rechtsverletzung im Internet den Schutz. Ein Staat, der weder sperrt noch löscht, verzichtet auf die Durchsetzung seines Gewaltmonopols, auf seine Ordnungsfunktion und auf den Anspruch, das Recht immer und unter allen Umständen durchzusetzen.

Es sind sich wohl alle einig, dass „Löschen” (das heißt, der staatliche Zugriff an den Endpunkten des Netzes) immer das angemessenere und sinnvollere Mittel ist als „Sperren”, d.h. ein Zugriff auf Netzebene. Einigkeit besteht aber nicht darüber, wie weit die Anstrengungen für solche Lösch-Versuche reichen sollten. Dominik Boecker vom AK Zensur hat nun einen interessanten Vorschlag veröffentlicht:

Ich wünsche mir eine Zukunft, in der im Internet keine Dokumente zu finden sind, die den Mißbrauch von Menschen, insbesondere Kindern, zeigen. Nur: welcher Weg führt dorthin? Wie erreicht man dieses Ziel?

Meine Idee ist, für das Erreichen dieses Zieles einen multilateralem völkerrechtlichem Vertrag einen internationalen Rahmen für das wirksame Löschen zu schaffen (dieser könnte zB in die UN Convention on the Rights of the Child eingefügt oder als Protokoll hierzu erklärt werden).

Zum Vorschlag des AK Zensur.

, Telemedicus v. 11.03.2011, https://tlmd.in/a/1964

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