Ein nicht ganz neuer, aber nicht minder aktueller Beitrag des dradios setzt sich mit dem Thema „Nazis im Internet“ auseinander. Es geht um einen couragierten Theologiestudenten aus Greifswald, der sich gegen rechtsextreme Webseiten einsetzt und dabei so manche Konflikte mit den ortsansässigen Rechten in Kauf nimmt. Berichtet wird auch von dem oft mageren Engagement und der Inkompetenz der Strafverfolgungsbehörden.
Doch es ist rechtlich auch gar nicht so einfach die rechtsextremen Inhalte aus dem Netz zu verbannen. Zum einen kennen sich die Betreiber solcher Seiten offenbar sehr gut mit der Rechtsprechung zur strafbewährten Volksverhetzung aus und können ihre Texte so formulieren, dass sie zwar in einen Graubereich, aber noch nicht in die Strafbarkeitsgrenze fallen. Zum anderen erklärt der Stralsunder Oberstaatsanwalt, Ralf Lechte, gegenüber dem dradio:
„Häufig stehen bei Propagandadelikten die Server im Ausland, um dann den Täter zu ermitteln, benötigt man internationale Rechtshilfe. Internationale Rechtshilfe bekommt man nur, wenn die Delikte auch in dem Land, wo der Server steht, unter Strafe bedroht sind – das ist das sogenannte Prinzip der Gegenseitigkeit. Und wie Sie wissen, sind viele Server in den USA, grade von den Rechtsextremen. Und in den USA gilt die Meinungsfreiheit uneingeschränkt. Das heißt auch, rechtsradikale Inhalte dürfen dort verbreitet werden, ohne dass man dort gegen Strafgesetze verstößt.
Hinzu kommt, dass es zeitaufwändig und teuer ist, alle verfügbaren Dateien herunterzuladen und zu sichern. Damit die Daten für ein Gerichtsverfahren verwertet werden können, müssen sie vor nachträglicher Manipulation geschützt sein. Dafür sind Profis, Gutachter und spezielle Programme notwendig. Darüber hinaus braucht eine Staatsanwaltschaft, die sich intensiv mit Kriminalität im Internet beschäftigt, auch genügend Personal.“