Telemedicus

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Muss der Staat überall Zugriff haben?

Ein Kommentar von Simon Möller.

Eine interessante Meinung formuliert BKA-Chef Jörg Ziercke in einem Video-Interview :

„Bei organisierten Kriminellen, bei Terroristen, aber auch wenn sie mal in die Gemeinschaft aller PC-User schauen, da weiß man, was man mit Verschlüsselung alles machen kann. Jeder Informatiker wird ihnen sagen: Sie können heute, mit den vorhandenen Tools, verschlüsselte Festplatten nicht mehr entschlüssen.

Und deshalb sage ich ganz klar: Wenn das möglich ist in einem Rechtsstaat, dass man die Beweise sozusagen selbst verschlüsselt, und der Staat hat keinen Zugriff mehr, dann hat das gravierende Auswirkungen für die Strafrechtspflege in Deutschland.“

(Hervorhebung von mir)

Ich sehe das nun wirklich anders.
Natürlich muss es in Deutschland (Lebens-) Bereiche geben, auf die der Staat keinen Zugriff hat. Auch und gerade deshalb, weil der Bürger sie ihm gezielt entzogen hat. Gerade dieses Recht der Bürger ist grundlegendes Element jedes Rechtsstaats – dieses Grundrecht zu verteidigen, seine ureigenste Aufgabe.

Oder, um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen:

Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.

Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.

BVerfGE 65, 1 ff. – Volkszählungsurteil

Das Video mit dem Ziercke-Interview:

Aber vielleicht habe ich ihn ja auch falsch verstanden, den Herrn Ziercke.

, Telemedicus v. 07.09.2007, https://tlmd.in/a/387

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