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MPI: Open-Access-Bilder für die Wissenschaft!

Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte (MPIWG) setzt sich dafür ein, historisches Bildmaterial frei zugänglich zu machen. Zusammen mit Wissenschaftlern und Kuratoren wurde Anfang Januar eine Empfehlung für „Best Practices for Access to Images“ veröffentlicht. Bisher ist es für Forscher sehr schwierig und kostspielig, digitale Bildbestände für ihre Projekte und Veröffentlichungen zu nutzen. Häufig lassen Museen und Bibliotheken ihre Digitalisierungen von kommerziellen Bildarchiven verwerten. Und das obwohl die Urheberrechte für die meisten Werke wie Gemälde oder Handschriften schon längst abgelaufen sind.
Diese Rechte enden nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers (§ 64 UrhG); die Werke befinden sich dann in der sog. public domain und sind frei nutzbar. An aktuellen Photos von diesen Kunstwerken können neue Leistungsschutzrechte des Photographen entstehen (§ 72 UrhG); die gelten dann 50 Jahre ab Herstellung des Lichtbildes. Sofern es aber um wirklichkeitsgetreue Abbildungen von Kunstgegenständen geht, ist es umstritten, ob hier ein nötiges „Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung“ vorliegt. Denn angestrebte Originaltreue und individuelle Kreativität schließen sich aus. Zumindest für Abbildungen von zweidimensionalen Werken wird ein Leistungsschutz überwiegend verneint; hier liegt dem Wesen nach eher eine (nicht geschützte) Kopie vor. Eine andere Beurteilung würde den Urheberrechtsschutz gegen den Willen des Gesetzgebers de facto beliebig verlängern.

Keine willkürliche Einschränkung der public domain

Um dennoch den Zugang zu den gemeinfreien Bildern einschränken zu können, berufen sich die Archive auf ihre Eigentumsrechte. Das MPIWG erklärt:

„Als Eigentümer der physischen Objekte können Museen, Bibliotheken und Sammlungen jedoch den Zugriff auf dieses Erbe und die Nutzung von dessen digitaler Abbildung nach eigenem Gutdünken gestalten. Belegen sie die wissenschaftliche Nutzung mit überhöhten Gebühren, höhlen sie die Idee der freien Zugänglichkeit des kulturellen Erbes aus.“

Als Gründe für die Zugriffsbeschränkung führen die Kuratoren finanzielle Aspekte an, aber auch die Angst vor Missbrauch. Das MPIWG hat nun auf eine Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und den Archiven hingewirkt, um die Interessen beider Seiten in Einklang zu bringen. Ziel ist ein „gegenseitig bindendes Netzwerk des Vertrauens“ (bzw. „Network of Trust in the Digital Age)“. In der Empfehlung wird als erster Punkt die deutliche Trennung von geltend gemachten Urheber- und Eigentumsrechten genannt:

„Access to unique historic objects, images, or texts – cultural heritage – is only rarely a copyright issue. Access to cultural heritage is first and foremost a contractual matter. As such, access to cultural heritage is inherently negotiable. Once a contract is signed, scholars must abide by the terms of use stipulated in the contract. To obtain access to collections or individual objects within collections, scholars frequently sign agreements containing clauses stipulating the terms of access. Prior to signing any access agreement, scholars must feel certain that access – that is, precisely how they will be allowed to use the material they are consulting – has been carefully defined.“

Erste Erfolge: Nicht-kommerzielle Datenbanken

Im Gegenzug sollen sich die Forscher an den Kosten beteiligen, die nötig sind, um hochwertige Digitalisierungen von den Werken zu erstellen. Einige solcher Kooperationen wurden bereits ins Leben gerufen. Beispiele sind das Projekt „European Cultural Heritage Online“ (ECHO) oder Museen wie das Metropolitan Museum of Art in New York. Hier können Bilddateien in hoher Auflösung für wissenschaftliche Zwecke kostenfrei genutzt werden. In Deutschland arbeitet seit Ende letzten Jahres das Bundesarchiv mit Wikimedia Deutschland e.V. zusammen und stellt der Wikipedia 100.000 Bilder unter CC-Lizenzen zur Verfügung.

Die Meldung des MPIWG mit weiteren Links.

Die Empfehlung als PDF-Datei (englisch).

, Telemedicus v. 19.01.2009, https://tlmd.in/a/1121

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