Das VG Dresden hat den Freistaat Sachsen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes dazu verpflichtet, dem SPIEGEL bestimmte Auskünfte aus der Personalakte des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich zu erteilen. Konkret geht es um Fragen über schriftliche Erklärungen Tillichs, die dieser zu seinem Lebenslauf und seiner Vergangenheit in der ehemaligen DDR u.a. vor seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten abgegeben hatte. Die Pressemitteilung des VG Dresden zu der von den Richtern vorgenommen Abwägung:
An den vom SPIEGEL nachgefragten Informationen bestünde angesichts des unmittelbar bevorstehenden Landtagswahlkampfes ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse. Demgegenüber habe das Recht des Ministerpräsidenten auf Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts hier zurückzustehen, weil mit den anlässlich der Ministerernennungen durch Fragebögen gestellten Fragen ebenfalls ein öffentliches Kontrollbedürfnis erfüllt werde. Zudem sei von Belang, dass die in den Fragebögen gestellten Fragen nicht den rein privaten Bereich, sondern die berufliche und politische Vergangenheit des Erklärenden beträfen.
Für einen Vorrang des öffentlichen Informationsanspruchs spreche die herausgehobene Amtsstellung des Ministerpräsidenten, der als Spitzenkandidat der größten Regierungspartei in den bevorstehenden Landtagswahlkampf gehe, und der im Übrigen selbst bereits weite Teile nicht nur seiner privaten Biographie, sondern auch diejenige seiner Familienmitglieder öffentlich gemacht habe.
Ein weitergehender Antrag des Magazins, Kopien dieser Erklärungen herauszugeben, wurde dagegen abgelehnt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des VG Dresden.