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Ministerpräsidenten haben JMStV-Novelle unterzeichnet

Die Ministerpräsidenten haben heute im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die geplante Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages unterzeichnet.

Bis zuletzt war offen gewesen, ob wirklich alle 16 Länderchefs der umstrittenen Gesetzesänderung zustimmen würden. Zum Scheitern des Staatsvertrags hätte es gereicht, wenn nur ein Bundesland seine Unterschrift verweigert hätte. Die Ministerpräsidenten haben sich nun trotz Kritik aus den eigenen Parteien für die umstrittene Novelle ausgesprochen.
Unterzeichnete JMStV-Novelle entspricht in weiten Teilen dem bekannten Entwurf

Der von den Ministerpräsidenten heute unterzeichnete Gesetzestext entspricht im Grundsatz dem letzten öffentlich bekannten Entwurf vom 25. März. Lediglich das ursprünglich vorgesehene weitere Kennzeichnungssystem neben FSK und USK ist aus § 5 Abs. 4 JMStV-E gestrichen worden, so Dr. Tim Schönborn aus dem Medienreferat der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei. Ferner wurde seinen Angaben zufolge auch die Evaluierungsfrist des Gesetzes von vier auf drei Jahre verkürzt. Auch einzelne Protokollerklärungen wurden verändert. [Update am 15.06.2010: Inzwischen ist die unterzeichnete Fassung veröffentlicht.]

Erste Reaktionen

Bereits gestern hatte der Vorsitzender der KJM Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring die Novellierung des JMStV begrüßt:

„Unsere Gesellschaft funktioniert nicht ohne Regeln und unsere Medien auch nicht. Deshalb setzt sich die KJM dafür ein, dass wir gemeinsam alles dafür tun, Kinder und Jugendliche vor problematischen Inhalten wie Rassismus und Gewaltverherrlichung zu schützen. Die Regelungen des neuen JMStV werden uns dabei unterstützen, unsere Arbeit auch in Zukunft erfolgreich fortzusetzen.”

Anders sieht der AK Zensur das Regelwerk. Dort wurde der neue JMStV wiederholt als ungeeignet kritisiert:

„Der Jugendschutz werde zu einem Risiko für jeden, der Inhalte im Netz veröffentlicht, sei es auch nur in einem sozialen Netzwerk. Das Schutzniveau für Minderjährige im Internet werde dagegen nicht verbessert.”

Ähnlich ablehnende Töne fand auch die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Tabea Rößner:

„Wir halten den JMStV bereits jetzt für überholt und für nicht zukunftsfähig.Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Ausgestaltung wird weder dem Internet gerecht, noch bringt er den Jugendschutz voran.”

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck verteidigte heute indes die Unterzeichnung des Gesetzes:

„Jugendschutz ist […] in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Dabei soll es mit dem Staatsvertrag auch bleiben. Die Länder sehen sich aber als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können. Diesem Ziel kommt der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nach”

In einer aktuellen Pressemitteilung betont Becks Staatskanzlei nochmals, dass durch die Anbieter keine Sperrung von Inhalten erfolgen soll. Dies soll lediglich über ein freiwillig zu installierendes Jugendschutzprogramm passieren:

„Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen. Es soll – ausdrücklich – eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das diese Kennzeichnung erkennt. Damit entscheiden die Eltern darüber, welche Inhalte für ihre minderjährigen Kinder zugelassen werden. ”

Was sonst noch im 14. RÄStV geregelt wird

Neben dem JMStV wird auch der Rundfunkstaatsvertrag und der Deutschlandradio-Staatsvertrag durch den 14. RÄStV angepasst.

Zum einen wird ein redaktioneller Fehler in den Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten im Rundfunkstaatsvertrag (§ 49 Abs. 2 RStV) korrigiert. Im Rahmen des 13. RÄStV war hier versäumt worden, innerhalb der Bußgeldvorschriften zwei Verweise anzupassen. Dies wurde nun nachgeholt.

Zum anderen ist eine marginale Änderungen am Deutschlandradio-Staatsvertrag vorgesehen. Dabei wird lediglich der Name einer Organisation angepasst, die Vertreter in den Hörfunkrat entsenden darf.

Nächste Station: Die Länderparlamente

Mit der Unterschrift der Ministerpräsidenten ist der Staatsvertrag noch nicht in Kraft. Dazu bedarf es noch der Zustimmung aller 16 Länderparlamente. Diese sind nun bis zum Jahresende dazu aufgerufen mit der Regierungsmehrheit entsprechende Ratifizierungsgesetze zu verabschieden. Bei ordnungsgemäßer Zustimmung würde er zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Sollten bis zum Jahresende jedoch nicht alle Parlamente zugestimmt haben, so würde der Staatsvertrag gegenstandslos werden. Hierfür würde es wie gesagt schon ausreichen, wenn in nur einem Bundesland die notwendige Mehrheit verfehlt werden würde.

Bislang gab es jedoch noch keinen Fall, in dem ein Länderparlament einem solchen Zustimmungsgesetz die notwendige Mehrheit dauerhaft verweigert hat. In der Regel lässt die Regierungsmehrheit nämlich die eigene Staatskanzlei nicht im Regen stehen und segnet deren Handeln ab. Ob das bei der JMStV-Novelle auch in jedem Bundesland so sein wird, ist aber offen. Auch sind Prognosen schwierig. Denn die Positionierung der einzelnen Landtagsfraktionen ist nicht immer ganz eindeutig. Zwar hat sich beispielsweise die FDP auf ihrem Bundesparteitag gegen die JMStV-Novelle ausgesprochen. Gleiches gilt auch für die medienpolitischen Fraktionssprecher der CDU/CSU, die Bundestagsfraktion der Grünen oder für Teile der SPD. Aber ob die Landtagsfraktionen dieser Parteien dann auch jeweils gegen das Papier votieren werden, erscheint mehr als fraglich. Dies gilt wohl umso mehr, wenn sie an der Regierungskoaltion in einem Land beteiligt sind.

Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur hat Telemedicus gegenüber bereits angekündigt, dass der AK Zensur nun verstärkt Landtagsabgeordnete auf die aus seiner Sicht problematischen Inhalte des JMStV hinweisen wird. Auf diesem Wege soll das Gesetz in den Landtagen doch noch gestoppt werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zur Unterzeichnung des 14. RÄStV.

Die JMStV-Novelle im Kaminzimmer der Länderchefs (08.06.2010)

Was bringt der neue JMStV? (19.04.2010)

Entwurf der JMStV-Novelle vom 25.03.2010

Update (15. Juni 2010):
JMStV: 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag veröffentlicht.

, Telemedicus v. 10.06.2010, https://tlmd.in/a/1783

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