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Ministerpräsidenten beschließen GEZ-Reform

Kurt Beck: „Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkgebührenordnung angeht.”

Heute Abend hat sich die Rundfunkkommission der Länder in Berlin auf die Eckpunkte einer Reform der Rundfunkfinanzierung verständigt. Demnach soll das bisherige gerätebasierte Gebührenmodell durch ein geräteunabhängiges Beitragsmodell ersetzt werden. Dabei dienen die vor einigen Wochen von Professor Paul Kirchhof in einem Gutachten geäußerten Reformempfehlungen als Vorlage.
Die Haushaltsabgabe

Grundlage für die Reform ist die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, wie Kirchhof sie in seinem Gutachten skizziert hat. Danach soll die Gebührenpflicht nicht mehr wie bislang am Empfangsgerät festgemacht werden, sondern pauschal für jeden Haushalt bzw. jede Wohnung und jeden Betrieb fällig werden. Unabhängig davon, ob Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind oder nicht. Die Ziele der Reform definieren die Ministerpräsidenten dabei wie folgt:

„- Die Konvergenzproblematik der Geräte wird gelöst.

– Für den typischen Privatnutzer erhöht sich die bisherige Belastung in Höhe von 17,98 € nicht.

– Eine verlässliche zeitgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird geschaffen.

– Der Aufwand für Datenerhebung und Kontrolle durch Beauftragte wird verkleinert. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird.

– Privater und nichtprivater Bereich (Wirtschaft und öffentliche Hand) tragen im bisherigen Umfang zur Finanzierung bei.”

Diese Zielbestimmung nimmt auch bereits einen der wichtigsten Faktoren für Privathaushalte vorweg: Die Höhe der finanziellen Belastung. Danach sollen die Beiträge jedenfalls nicht steigen. Wie genau das sichergestellt werden soll, ist jedoch noch nicht bekannt.

Die gestaffelte Betriebsstättenabgabe

Allerdings wollen die Ministerpräsidenten von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Beiträge für Betriebe abhängig von der Beschäftigtenzahl zu staffeln. Dies hatte auch Kirchhof vorgeschlagen. Durch diese Staffelung könnte sich der gewünschte Spielraum ergeben, der eine Deckelung der Beiträge für Private möglich machen würde. Nach dem Plan der Ministerpräsidenten soll die Staffelung wie folgt stattfinden:

„1. bis vier Beschäftigte ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
2. mit fünf bis 14 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag,
3. mit 15 bis 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge,
4. mit 50 bis 249 Beschäftigten vier Rundfunkbeiträge,
5. mit 250 bis 499 Beschäftigten acht Rundfunkbeiträge,
6. mit 500 bis 999 Beschäftigten zwölf Rundfunkbeiträge,
7. mit 1.000 bis 4.999 Beschäftigten 20 Rundfunkbeiträge,
8. mit 5.000 bis 9.999 Beschäftigten 60 Rundfunkbeiträge,
9. mit 10.000 bis 19.999 Beschäftigten 100 Rundfunkbeiträge,
10. mit 20.000 oder mehr Beschäftigten 150 Rundfunkbeiträge.”

Betriebe, in denen typischerweise Geräte Dritten zur Nutzung überlassen werden – wie beispielsweise in Hotels der Fall – sollen dabei noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Einmaliger Meldedatenabgleich notwendig

Zur Ermittlung der beitragspflichtigen Haushalte ist nach Aussage der Länderchefs eine Überprüfung des bisherigen Datenbestands der GEZ notwendig. Dieser soll durch einen einmaligen stichtagsbezogenen Datenabgleich mit den Meldebehörden vorgenommen werden. Eine weitere Datenerhebung soll nicht stattfinden. Die Ministerpräsidenten haben dabei betont, dass dieser Schritt auch bereits mit den Datenschutzbehörden geklärt worden sei.

Zuletzt hatte heute noch einmal die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Tabea Rößner, auf datenschutzrechtliche Risiken bei der Reform hingewiesen.

Befreiungstatbestände

Bei den Befreiungstatbeständen weichen die Ministerpräsidenten mit ihren Plänen von den Vorschlägen Kirchhofs ab. Dieser hatte angeregt, keine unmittelbare Befreiung vom Rundfunkbeitrag mehr vorzusehen, sondern die Mehrbelastung bei sozial Schwachen durch eine Erhöhung der sozialen Transferleistungen auszugleichen. Dem folgen die Ministerpräsidenten offenbar nicht. Statt dessen sollen sich die Befreiungstatbestände am jetzigen Modell orientieren und zudem erweitert werden:

„Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert; für bestimmte „Härtefälle“ (Grenzfälle) werden zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen.”

Die Befreiungstatbestände für Betriebe könnten jedoch entfallen. Die Besonderheiten in diesem Bereich würden durch die Staffelung der Beiträge bereits berücksichtigt.

Kein Werbeverbot für ARD & ZDF

Die Ministerpräsidenten konnten sich erwartungsgemäß nicht auf ein vollständiges Werbe- uns Sponsoringverbot für die Öffentlich-Rechtlichen einigen. Statt dessen soll lediglich ab 2013 Sponsoring bei ARD und ZDF der Werbung gleichgestellt werden. Bedeutet: Kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20 Uhr. Der Krombacher-Spot vor und nach dem Tatort wird damit in zwei Jahren Geschichte sein – ebenso bei abendlichen Fußballspielen.

Ende 2013 soll dann die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-Rechtlichen (KEF) die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme überprüfen. Auch die Folgen einer Reduzierung von Werbung soll in diesem Bericht geprüft werden. Auf Grundlage dessen soll dann entschieden werden, wie es hinsichtlich der Werbung bei ARD und ZDF weitergehen soll.

Sparauftrag an die Öffentlich-Rechtlichen

Die Länder seien sich ihrer Verantwortung bewusst, eine angemessene Belastung der Beitragszahler zu gewährleisten, so die Erklärung der Ministerpräsidenten. Daneben erwarten sie aber auch Maßnahmen auf Seiten der Sender. Und nicht nur das, auch der Auftrag der Rundfunkanstalten soll genau unter die Lupe genommen werden:

„Unabhängig von den von den Ländern erwarteten Rationalisierungsmaßnahmen der Anstalten werden die Länder den in den jeweiligen Landesgesetzen und den Rundfunkstaatsverträgen definierten Auftrag, welcher Grundlage des von der KEF festzustellenden Finanzbedarfs ist, in seinem Umfang überprüfen.”

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist hier jedoch nur ein begrenzter politischer Einfluss möglich. Dennoch ist diese Formulierung als Warnschuss in Richtung ARD und ZDF zu verstehen.

Die GEZ lebt

Im Zuge der Diskussion um die Reform der Rundfunkfinanzierung stand immer wieder die Forderung im Raum, die GEZ gänzlich abzuschaffen. Darauf konnten sich die Ministerpräsidenten allerdings nicht verständigen. So soll die Gebühreneinzugszentrale nach wie vor für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständig sein und bei Betrieben auch weiterhin Kontrollaufgaben übernehmen.

Nächster Schritt: Staatsvertragsentwurf

Soll die Reform wie geplant Anfang 2013 in Kraft treten, müssen sich die Landesregierungen beeilen, einen konkreten Entwurf für einen neuen Staatsvertrag zu beschließen. Denn die GEZ hat bereits angekündigt, dass solch umfangreiche Änderungen im Geschäftsbetrieb etwa einen Zeitraum von zwei Jahren in Anspruch nehmen werden. Deshalb haben die Ministerpräsidenten angekündigt, bis zum Jahresende einen entsprechenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verabschieden. Ein erster offizieller Entwurf soll spätestens im Herbst vorliegen.

Zur Pressemeldung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Telemedicus zur Reform der Rundfunkfinanzierung.

, Telemedicus v. 09.06.2010, https://tlmd.in/a/1782

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