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Mehr Sicherheit? – Inbetriebnahme der Anti-Terror-Datei

Am 1. März 2007 wird die „Anti-Terror-Datei“, deren Errichtung der Bundestag bereits Ende 2006 durch das „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ beschlossen hatte, in Betrieb genommen.
Dabei handelt es sich um eine Zusammenführung der unterschiedlichen Datenbanken von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Ihr Ziel: Die Verhinderung von Attentaten durch islamistische Terroristen. Ihre Methode: Aufdeckung bestimmter Muster potentieller Attentäter. Ihr Hilfsmittel: Daten, Daten, Daten…

„Zu viele Daten!“

…sagen Datenschützer und kritisieren an der Datei vor allem zwei Punkte: Erstens den Umfang der Datenerhebung; so werden nämlich nicht nur Namen, Adressen, Telefonnummern, Bankkonten etc. von Verdächtigen gespeichert, sondern auch angebliche Kontaktpersonen und sonstige Verbindungen zum „islamistischen Milieu“. Den Behörden steht für die letztgenannten Informationen, die stets auf einer subjektiven und damit willkürlichen Einschätzung beruhen, ein Freitextfeld zur Verfügung, in dem sie nach eigenem Ermessen Eintragungen vornehmen dürfen.

Zweiter Stein des Anstoßes

…ist eben die Verbindung der bisher gesonderten Datenbanken. Grundsätzlich gilt nämlich zum Schutz der Bürger das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, durch das die Aufgaben der letzteren auf die reine Informationsbeschaffung begrenzt werden. Diesem Grundsatz genügt nach Ansicht der Datenschützer die vorgesehene Konstruktion der „verdeckten Speicherung“ nicht, die die Datei in einen Index- und Volltextteil spaltet, für die jeweils gesonderte Abfrageanforderungen gelten. Denn unter bestimmten (Ausnahme-) Bedingungen kann prinzipiell jede der berechtigten Behörden an das gesamte Datenmaterial gelangen.

Doch den Stimmen, die auf dieses große Missbrauchspotential im Gegensatz zum umstrittenen Nutzen für die Verhinderung von Terroranschlägen hinweisen, entgegnet Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble:

„Es ist, wie gesagt, richtig, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Wenn es aber keine hundertprozentige Sicherheit gibt, dann ist es umso wichtiger, dass man bei einer anhaltenden, wahrscheinlich sich eher verschärfenden Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus das Menschenmögliche unternehmen muss, um so viel Sicherheit wie möglich zu gewährleisten.“

(Auszug aus dem Plenarprotokoll der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 01.12.2006)

Also mehr Überwachung für mehr Sicherheit und damit Sicherheit auf Kosten der Freiheit? George Orwell, der in diesen Tagen gerne zu dem Thema staatliche Überwachung zitiert wird, hat erkannt:

„Man hat gewöhnlich nicht zwischen Gut und Böse, sondern zwischen zwei Übeln zu wählen.“

Wenn also wirklich angesichts der Bedrohungen durch den Terrorismus eine Wahl zwischen persönlicher Entfaltungsfreiheit in Verbindung mit dem Schutz vor staatlicher Überwachung einerseits und einem vom Staat geschützten Leben in Sicherheit andererseits getroffen werden muss, bleibt nur zu hoffen, dass sie so sorgfältig abgewogen ausfällt, dass folgendes Zitat George Orwells nicht auf die entstehende Gesetzeslage zutrifft:

Wir leben in einem Alptraum, gerade weil wir uns das irdische Paradies einrichten wollten.

Mehr zum Aufbau und der Arbeitsweise der Datei.

Mehr zur Kritik an der Datei auf der Homepage der NGO „Der große Bruder“.

Mehr zum Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten.

, Telemedicus v. 28.02.2007, https://tlmd.in/a/74

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