Till Kreutzer zerlegt bei Carta.info in gewohnt gründlicher Manier die Forderung der Verlage nach einem eigenen Leistungsschutzrecht in ihre Einzelteile, beleuchtet die urheberrechtlichen Hintergründe und erklärt den Sinn und vor allem Unsinn dieser Forderung:
„Wenn von allen Blogs, Nachrichtenseiten, Enzyklopädien oder Foren und sonstigen Angeboten, in denen auf fremde Inhalte hingewiesen oder über die gleichen Ereignisse berichtet wird, Geld eingesammelt wird, könnten sicherlich erkleckliche Summen eingetrieben werden. Es sei denn, es wird dann weniger gebloggt, diskutiert, veröffentlicht. Es sei denn, dass der bürokratische Aufwand für Abrechnung und Protokollierung nicht zu leisten ist oder dass die erforderliche flächendeckende Überwachung aller Online-Publikationen nicht funktioniert. Es sei denn, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte ansieht.”
„Leistungsschutzrecht für Verlage: Mehr Schaden als Nutzen” bei carta.info.