Es ist der Aufmacher in allen großen Onlinemedien: Kim Schmitz alias Kimble ist dingfest gemacht, Megaupload und Megavideo geschlossen. Der Grund dafür sind offenbar strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn und andere aus dem Betreiberteam.
Megaupload hatte im Internet als „Filehoster” firmiert: Nutzer konnten dort Dateien hochladen und sie dann frei anderen zugänglich machen. Zum Download reichte schon ein Link. Bei Megavideo konnte man sich die Dateien sogar unmittelbar als Stream anzeigen lassen. Dieses Geschäftsmodell lädt zu Urheberrechtsverletzungen förmlich ein – und genau das dürfte auch im Kern der Vorwurf sein, den die US-Strafjustiz den Megaupload-Betreibern macht: Zu Urheberrechtsverletzungen eingeladen zu haben.
Haftungsprivilegien offenbar nicht ausreichend
In Deutschland ist die Rechtslage um Fileshoster umstritten: Diese berufen sich auf Haftungsprivilegien als Host-Provider nach § 10 TMG. Die Gerichte folgen dem allerdings nicht immer. Megaupload hatte im deutschsprachigen Raum keine ganz so große Rolle wie Kino.to, war aber weltweit aktiv gewesen.
Die Rechtslage in den USA ist der deutschen ähnlich. Dort gilt der DMCA, der „Digital Millennium Copyright Act”. Dieser sieht ein „Notice and Take Down”-Verfahren vor: Provider sind von einer Haftung freigestellt, wenn sie auf „Notice”, d.h. einen Hinweis, sofort den „Take Down”, d.h. die Löschung des inkriminierten Inhalts veranlassen. Hierauf hatte auch Megaupload sich in der Vergangenheit berufen – überzeugt hat es die US-Strafverfolger damit nicht.
Provokationen aus Neuseeland
Nach der Schließung von Kino.to vor einigen Monaten ist die Festnahme von Kim Schmitz die zweite spektakuläre Aktion der Staatsmacht gegen einen Internetdienst, dem Piraterie vorgeworfen wird. Kim Schmitz´ Festnahme ist vor allem auch deshalb so relevant, weil dieser aus seinen kriminellen Absichten in der Vergangenheit nie einen Hehl gemacht hatte – aber dennoch nicht dingfest gemacht wurde. Er wechselte Namen und Aufenthaltsorte, war mal unter dem Namen „Kim Dotcom”, mal als „Kim Tim Jim Vestor” bekannt. Er unterhielt ein riesiges Anwesen in Neuseeland, das nun durchsucht wurde: Sichergestellt wurden mehrere Luxuslimousinen, mit Nummernschildern wie „GUILTY” oder „MAFIA”. Torrentfreak zeigt ein Bild von Schmitz, auf dem dieser mit einem Gewehr vor einer dieser Limousinen posiert.
Gulli gibt einen Einblick, in welcher Größenordnung die Geschäfte von Schmitz stattfanden:
Kim Schmitz wird in der Klage vorgeworfen, alleine im Jahr 2010 42 Millionen US-Dollar mit seinem Unternehmen umgesetzt zu haben.
20 Durchsuchungsbefehle sollen nach Informationen von TorrentFreak in den USA und acht anderen Staaten ausgeführt worden sein. Darunter Server in den Niederlanden, Kanada und den USA. Einige Luxusautos zuzüglich zu einem Guthaben in Höhe von 50 Millionen US-Dollar wurden beschlagnahmt.
Das Vorgehen gegen Megaupload erfolgte nur einen Tag, nachdem mehrere große Internetseiten in den USA vorübergehend in Streik gegangen waren, um gegen die beiden Gesetzesvorhaben „Stop Online Piracy“ und „Protect IP“ zu protestieren. Diese beiden Gesetze sollen zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten unter anderem auch Netzsperren vorsehen. Die Begründung: Piraten wie Kim Schmitz würden die Internationalität des Internets ausnützen, um die Geschäftsgrundlage der Kreativindustrie zu zerstören; das einzige was helfe, sei ein ein indirektes Vorgehen über die Provider. Nachdem das FBI nun anscheinend erfolgreich gegen Megaupload vorgehen konnte, ist dieses Argument – zumindest in diesem Punkt – widerlegt.
Es wird mit Sicherheit spannend , wie es um Megavideo und Kim Schmitz weitergehen wird. Wer die bisherige Geschichte von Schmitz kennt, der weiß, dass dieser immer für eine spektakuläre Aktion gut ist.